Gasmangellage und Notfallplan Gas
Was bedeutet das?

© FNB Gas e.V./Thyssengas GmbH
Der Krieg in der Ukraine hat neben dem Leid für die Menschen vor Ort auch massive Auswirkungen auf den deutschen Energiemarkt: Neben rasant steigenden Preisen bei Energieträgern und Rohstoffen, steigt auch die Sorge vor einer eingeschränkten oder sogar eingestellten Gasversorgung. Als zuständiger Gasnetzbetreiber ist es unsere Aufgabe, für eine sichere und zuverlässige Erdgasversorgung unserer Netzkunden Sorge zu tragen. Diese Aufgabe erfüllen wir seit Jahren gewissenhaft und mit dem vollen Einsatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Was ist der „Notfallplan Gas der Bundesregierung“?
Im „Notfallplan Gas“ ist geregelt, was zu tun ist, falls es dazu kommen sollte, dass in Deutschland weniger Gas zur Verfügung steht. Im Notfallplan Gas sind drei Stufen festgelegt: Frühwarnstufe, Alarmstufe, Notfallstufe.
Warum gilt aktuell die Alarmstufe des Notfallplans?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23. Juni 2022 die zweite Stufe des Notfallplans ausgerufen: die Alarmstufe. Die Alarmstufe folgt auf die am 30.03.2022 ausgerufene Frühwarnstufe.
Die Bundesregierung hat damit auf die stark gesunkenen russischen Gaslieferungen reagiert. Voraussetzung für das Ausrufen der Alarmstufe des Notfallplans ist die „gravierende Reduzierung von Gasströmen“ oder der „längere technische Ausfall wichtiger Infrastrukturen“. Die Ausrufung der Alarmstufe dient der Vorsorge. Laut Bundesregierung ist die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet.
Das Versorgungssystem für Erdgas besteht in Deutschland aus den Ferngasnetzen der Ferngasnetzbetreiber – hier Thyssengas und Open Grid Europe - und den Verteilgasnetzen der regionalen Netzbetreiber. Das Verteilgasnetz der NEW Netz dient dazu, das Gas zu den einzelnen Netzanschlüssen der Verbraucher zu verteilen. In den Gasspeicheranlagen der Ferngasnetze wird Gas im Sommer für den Winter gespeichert. Diese Vorräte gleichen dann die unterschiedlichen Verbrauchsmengen aus.
Bei einer nationalen Gasmangellage - Feststellung der BNetzA, dass die Gesamtimportmengen erheblich reduziert sind - kommt weniger Gas ins deutsche Versorgungssystem als verbraucht wird. Zudem kann der Mangel auch langfristig nicht durch die Gasspeicher ausgeglichen werden. Das bedeutet: Das wenige Gas muss für einen sicheren Betrieb der Netze neu oder anders verteilt werden.
Im Fall einer Ausrufung der Notfallstufe wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) zum sogenannten Bundeslastverteiler und erhält besondere Befugnisse. Sie übernimmt in der Krise die Verteilung und Zuteilung der knappen Gasmengen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit den Gasnetzbetreibern.
Die NEW Netz als Verteilnetzbetreiber ist dazu verpflichtet, insbesondere die Versorgung der privaten Haushalte aufrecht zu erhalten. Dazu muss sie der BNetzA die Abnahmemengen der verschiedenen Verbrauchergruppen nennen. Danach wird entschieden, wo Gas reduziert werden kann. Bei einer Gasmangellage fordert die NEW Netz die „ungeschützten Kunden“ auf, ihren Gasverbrauch, um vorgegebene Gasmengen zu reduzieren.
Private Haushalte gehören zu den „geschützten Kunden“. Das heißt, sie haben wie z.B. Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr oder soziale Einrichtungen Vorrang und bekommen auch bei einer Gasmangellage weiter Gas zum Heizen und Kochen.
Voraussetzung für eine Gas-Reduzierung ist die Erklärung der „Notfallstufe“ seitens der Bundesregierung. Sollte diese Situation eintreten, müssen in den Gasnetzen zahlreiche, teils hochkomplexe technische Handlungen durchgeführt werden. Eine aktuelle Beurteilung der Lage entnehmen Sie der Website der Bundesnetzagentur.
Nichts, im Moment bleibt alles normal. Sie bekommen weiter das Gas, das Sie brauchen. Allerdings geht ein dringender Appell zum Energiesparen an alle Verbraucher. In der aktuell angespannten Weltlage gilt: Jeder nicht verbrauchte Kubikmeter Gas kann gespeichert werden und steht im Winter für die Versorgung zur Verfügung.
Verbraucher, die die über die Anschaffung von Heizlüftern und Konvektoren nachdenken, sollten wissen, dass der Einsatz sehr teuer ist. Der Großhandelspreis für Strom ist seit Januar 2021 um 600 Prozent gestiegen. Pro Quadratmeter Wohnfläche braucht man rund 100 Watt Leistung. Wer eine 60-Quadratmeter Wohnung mit Strom heizen will, muss sich auf eine hohe Stromrechnung von mehreren hundert Euro zusätzlichen Kosten gefasst machen. Zudem reichen die Kapazitäten des Stromnetzes nicht aus, um die Heizenergie von Gas auszugleichen.
Zur Umstellung der Geräte von L- auf H-Gas gibt es keine Alternative. Die NEW Netz muss alle Geräte anpassen, weil die Vorkommen an L-Gas aus heimischen und niederländischen Vorkommen in absehbarer Zeit ausgeschöpft sind. Auch das verflüssigte Gas (LNG) welches mit Schiffen nach Europa transportiert wird, und Gas aus anderen Ländern (z.B. Norwegen) hat ebenfalls den höheren Brennwert.
Wie funktioniert eigentlich das Gasnetz? Eine umfassende Erklärung bietet der DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches).
- www.youtube.com/watch?v=titv-tZ4iB8&t=55s
- https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/notfallplan-gas-bundesrepublik-deutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=9
- https://www.dvgw.de/themen/gas/verbraucherinformationen
- https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/gas-erdgasversorgung-in-deutschland.html
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