Netzanschluss Mehrfamilienhaus

Wissenswertes zu den Netzanschlüssen für Strom, Erdgas und Trinkwasser bei Mehrfamilienhäusern.

In den unten stehenden Punkten finden Sie alle Informationen und Dokumente, die Sie für die Netzanbindung und Inbetriebnahme Ihres Bauvorhabens benötigen.

Netzanschluss Privatkunde

Damit in puncto Netzanschlüsse alles nach Plan läuft, wollen wir Ihnen mit unserer Broschüre Bauherreninformation behilflich sein, immer die richtigen Entscheidungen zu treffen. Wir empfehlen Ihnen, erst zu planen und dann loszulegen - informieren Sie sich mit unserer Bauherreninformation darüber, worauf Sie bei den Netzanschlüssen für Strom, Erdgas und Trinkwasser bei Ein- und Mehrfamilienhäusern so alles achten müssen.

Die Bauherreninformation gilt für folgende Anschlussdimensionen:

  • Strom: NAYY 4 x 35 mm² / HAK 100 A
  • Erdgas: DN25 / DA32
  • Trinkwasser: DN 32 / DA40

Bauherreninformation

Für alle Fragen zu Netzanschlüssen mit höherer Leistung stehen wir Ihnen während unseren telefonischen Servicezeiten, Mo. – Fr. von 07:30 bis 12:30 Uhr, unter der Rufnummer 02451 624 3040 gerne persönlich zur Verfügung.

Sie als Anschlussnehmer oder ein beauftragter Dritter (in Vollmacht des Anschlussnehmers) reichen eine Angebotsanfrage für einen Netzanschluss in Schriftform (unterzeichnete Angebotsabfrage) bei uns ein.

Reichen Sie für eine möglichst einfache und schnelle Bearbeitung die Angebotsanfragen für Strom, Erdgas und Trinkwasser zusammen ein. Hierzu haben wir diese bereits auf einem Blatt für Sie zusammengestellt.

Angebotsanfrage

Machen Sie es sich einfach und nutzen Sie unsere Ausfüllhilfe zur Bearbeitung der Angebotsanfrage.

Information zum Datenschutz

Die Preisermittlung zur Angebotserstellung erfolgt nach Preisblatt. Für die bereitgestellte Leistung ist ein Baukostenzuschuss (BKZ) zu zahlen.

Preisblatt für Netzanschlüsse

Bei Stromnetzanschlüssen erfolgt die Ermittlung des Baukostenzuschusses auf der Grundlage des genehmigten Preisblattes.

Bei Erdgasnetzanschlüssen wird kein Baukostenzuschuss erhoben.

Bei Trinkwassernetzanschlüssen erfolgt die Ermittlung des Baukostenzuschusses auf der Grundlage der AVBWasserV. 

Neben der ausgefüllten Angebotsanfrage benötigen wir zeitgleich

  • den amtlichen Flurkarte mit Grundstücksgrenzen im Maßstab 1 : 500
  • den Keller- bzw. Erdgeschossplan, auf dem der Hausanschlussraum eingezeichnet ist mindestens im Maßstab 1 : 100

HINWEIS! Bitte denken Sie auch an Anschlüsse, die nicht durch uns gelegt werden. Zum Beispiel für Abwasser und Telekommunikation.

Wir prüfen Ihre Angebotsanfrage, gegebenenfalls werden wir noch fehlende Unterlagen anfordern.

Wenn wir Ihre Angebotsanfrage vollständig geprüft haben, erstellen wir Ihnen ein Angebot und senden Ihnen dieses mit einer Auftragserteilung und dem dazugehörigen Netzanschlussvertrag zu.

Der Netzanschlussvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Eigentümer eines Hauses bzw. eines Grundstückes, dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber.

Der Netzanschlussvertrag regelt unter anderem die Netzanschlusskapazität, die Eigentumsgrenzen und die Grundstücksbenutzung (Zutrittsrecht).

Sie erteilen uns den Auftrag zur Erstellung des Netzanschlusses, indem Sie uns die zugesandte Auftragserteilung und den Netzanschlussvertrag unterschrieben zurücksenden.

Sobald wir Ihre schriftliche Auftragserteilung erhalten haben,  werden wir Ihnen eine Auftragsbestätigung mit Kontaktdaten zur Terminabsprache des Bauablaufes zusenden.

Unter den, in der Auftragsbestätigung genannten Kontaktdaten erreichen Sie unsere Bauabteilung in Ihrer Region. Stimmen Sie Trassenführung, Übergabepunkte, Platzbedarf für die Netzanschlüsse und den eigentlichen Ausführungstermin mit uns ab.

HINWEIS! Bitte beachten Sie, dass die Koordination der gesamten Baumaßnahmen einige Wochen Zeit in Anspruch nehmen kann.

Wir empfehlen, alle Versorgungsleitungen durch eine Öffnung in Ihr Haus zu führen, dies kann mit einer so genannten Mehrsparten-Hauseinführung (MSH) erfolgen.

Die Hauseinführung wird grundsätzlich vom Bauherrn erworben. Dieser wählt den Hersteller und das Produkt nach seinen Wünschen aus. Die zum Einsatz kommende Hauseinführung muss gemäß DVGW VP 601 B1 zugelassen sein.

Eine Verrohrung bis zur Grundstücksgrenze ist immer vorzusehen. Diese schließt unmittelbar an die MSH an und muss dementsprechend kompatibel sein.

Neben den Herstellern, dem Handel sowie anderen Versorgern bieten auch wir zusätzlich zum eigenen Netzanschluss eine Auswahl an Produkten zur Hauseinführung an. 

Der Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V., (FHRK), bietet auf seiner Internetseite eine praktische Suchhilfe für mögliche Lieferanten in Ihrer Region und weitere Informationen zum Thema Hauseinführungen an.

Hilfreiche Tipps zum Einbau finden Sie in unserer Bauherreninformation.

Bitte sorgen Sie dafür, dass alle notwendigen Vorbereitungen zum vereinbarten Termin auch tatsächlich getroffen worden sind.

So wird verhindert, dass ein Tiefbau- oder Montageunternehmen vergebens kommt und dieses in Rechnung stellt.

So sollten zum Beispiel die Tiefbauarbeiten auf dem Privatgrundstück (bei Eigenleistung) sowie der Einbau der Hauseinführung bereits erledigt sein.

Die Verlegung der Netzanschlussleitungen von der Straße bis ins Haus erfolgt im Regelfall an einem Tag.

Wenn alle Arbeiten erledigt sind erhalten Sie eine Rechnung über die Anschlusskosten.

Die Inbetriebsetzung Ihrer Inneninstallation erfolgt gemeinsam durch uns und mit Ihrem Installateur.

Ihr Installateur stellt für das jeweilige Gewerk den entsprechenden Inbetriebsetzungsantrag. Jede Verbrauchseinheit / Wohnungseinheit benötigt eine eigene Inbetriebnahme.

Wir prüfen den Inbetriebsetzungsantrag und fordern gegebenenfalls bei Ihrem Installateur noch fehlende Informationen an.

Ihre Termine für eine Zählermontage erhalten Sie unter der Service-Nummer 0800 557 5410.

Hinweis! Bitte beachten Sie, dass der Termin zur Montage eines Erdgas-Zählers nur durch den Installateur abgestimmt werden kann, da dieser beim Einbau vor Ort anwesend sein muss.

Hier finden Sie alle Verordnungen zum Netzanschluss.

Die Kosten für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung entnehmen Sie bitte dem Preisblatt.

Preisblatt für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung