Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 01. November 2006 ist die Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck in Kraft getreten und zu beachten.

Die Verordnung wurde als Artikel 1 der V v. 1.11.2006 | 2477 von der Bundesregierung und dem Bundesministeium für Wirtschaft und Technologie mit zustimmung des bundesrates erlassen. Sie ist gem. Art. 4 Satz 1 dieser V am 8.11.2006 in Kraft getreten.

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung

Unsere Ergänzenden Bedingungen sind ebenso bindend wie die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) selbst.

Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung