Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen
Schalt-, Sperr- und Schwachlastzeiten
Gemäß § 12 Abs. 2 der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNZV) veröffentlichen wir die Schalt-, Sperr- und Schwachlastzeit für unser Stromnetzgebiet.
Wärmepumpen bei Inbetriebnahme vor dem 31.12.2023
Wir sind berechtigt, den Strombezug der Wärmepumpenanlagen zu Zeiten hoher Netzbelastung oder bei eventuellen Versorgungsengpässen mittels geeigneter Schaltgeräte zu unterbrechen.
Dabei darf die Unterbrechung nicht länger als jeweils 2 Stunden hintereinander dauern und insgesamt 6 Stunden innerhalb von 24 Stunden nicht überschreiten. Die Betriebszeit zwischen zwei Unterbrechungen ist mindestens so lang wie die jeweils vorangegangene Unterbrechungszeit.
Die Sperrzeiten (monovalent und bivalent) sind von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr und von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr für die Wochentage Montags bis Freitag im Zeitraum Oktober bis April.
Elektroheizungen
Die Freigabestunden für Elektroheizungen betragen jeweils 9 Stunden in der Nachtzeit (zwischen 20.00 Uhr und 7.30 Uhr) und zwei Stunden in der Tageszeit.
Wir behalten uns die tatsächliche Verteilung der Freigabestunden auf die angegebenen Zeiträume vor.
Schwachlastzeiten
Die Schwachlastzeit in unserem Netzgebiet liegt in der Zeit zwischen 00:00 Uhr und 06:00 Uhr.