Verzicht auf separate Messung bei Wärmepumpen
Bekanntmachung
Seit dem 01. September 2012 verzichten wir bei Wärmepumpen auf die in der TAB 2007 unter Punkt 10.2.4 Nr. 3 eingeräumte Möglichkeit, den Betrieb von Geräten zur Heizung oder Klimatisierung von der Installation einer Steuerungs- bzw. Regeleinrichtung abhängig zu machen, und somit auf eine gesonderte Zähleinrichtung.
Ein Kunde, der zukünftig eine Wärmepumpe ohne separate Zähleinrichtung und Schaltgerät betreibt, verliert seinen Anspruch auf die Inrechnungstellung eines reduzierten Netzentgeltes für den bezogenen Wärmestrom. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Kunde seinem Stromlieferanten gegenüber nicht zu einem bestimmten Messkonzept verpflichtet ist.
Kunden, die zurzeit eine Wärmepumpe mit separater Zähleinrichtung und Schaltgerät betreiben, haben die Möglichkeit, ihren Netzanschlussvertrag für die Wärmepumpe nach § 25 Netzanschlussverordnung mit Monatsfrist zum Monatsende zu kündigen. Eine kürzerfristige Beendigung ist mit unserer Zustimmung möglich.
Der Umbau der Anlage hat nach § 13 Netzanschlussverordnung durch einen eingetragenen Installateur zu erfolgen.
Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen
Schalt-, Sperr- und Schwachlastzeiten
Gemäß § 12 Abs. 2 der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNZV) veröffentlichen wir die Schalt-, Sperr- und Schwachlastzeit für unser Stromnetzgebiet.
Wärmepumpen
Wir sind berechtigt, den Strombezug der Wärmepumpenanlagen zu Zeiten hoher Netzbelastung oder bei eventuellen Versorgungsengpässen mittels geeigneter Schaltgeräte zu unterbrechen.
Dabei darf die Unterbrechung nicht länger als jeweils 2 Stunden hintereinander dauern und insgesamt 6 Stunden innerhalb von 24 Stunden nicht überschreiten. Die Betriebszeit zwischen zwei Unterbrechungen ist mindestens so lang wie die jeweils vorangegangene Unterbrechungszeit.
Die Sperrzeiten (monovalent und bivalent) sind von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr und von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr für die Wochentage Montags bis Freitag im Zeitraum Oktober bis April.
Elektroheizungen
Die Freigabestunden für Elektroheizungen betragen jeweils 9 Stunden in der Nachtzeit (zwischen 20.00 Uhr und 7.30 Uhr) und zwei Stunden in der Tageszeit.
Wir behalten uns die tatsächliche Verteilung der Freigabestunden auf die angegebenen Zeiträume vor.
Schwachlastzeiten
Die Schwachlastzeit in unserem Netzgebiet liegt in der Zeit zwischen 00:00 Uhr und 06:00 Uhr.