Wir stellen Ihnen einen umfassenden Ratgeber zu den häufigsten Fragen (FAQs) bereit
Suchen Sie Antworten auf Ihre Fragen rund um New Netz? Dann sind Sie hier genau richtig! Auf unserer FAQ-Seite finden Sie alle wichtigen Informationen, die Ihnen helfen, unsere Dienstleistungen und Angebote besser zu verstehen – egal, ob Sie Kunde, Fach- oder Marktpartner sind. Ob Sie Unterstützung bei technischen Problemen benötigen, mehr über unsere Dienstleistungen erfahren möchten oder allgemeine Fragen zu unseren Services haben – wir haben die Antworten. Stöbern Sie durch unsere umfassende Sammlung häufig gestellter Fragen und entdecken Sie hilfreiche Tipps und Tricks.
Lesen Sie alle Informationen für Anschlussnehmer eines Netzanschluss (zum Beispiel Hausbesitzer oder Bauträger)
Auf unseren Seiten rund um das Thema Bauen finden Sie alle Informationen rund um die unterschiedlichen Netzanschlüsse, zum Beispiel für Ihr Ein- und Mehrfamilienhaus oder Ihr Gewerbe.

Die Kosten für Ihren Netzanschluss haben wir in unserem Preisblatt Netzanschluss übersichtlich aufbereitet.
In unserem Installateurverzeichnis haben wir in unserem Netzgebiet konzessionierte Installateure aus Ihrer Nähe zusammengestellt.
Lesen Sie alle Informationen für Einspeiser (zum Beispiel Betreiber eines BHKW oder einer PV-Anlage)
Alle Informationen zur Einspeisevergütung haben wir auf einer Seite übersichtlich für Sie aufbereitet.
Gutschriften, die Sie erhalten erfolgen aufgrund der Einspeisevergütung. Auf Ihrer Abrechnung finden Sie auf dem Deckblatt eine Zusammenfassung der Einspeisevergütung, sie dient der Übersicht der Berechnungen, die auf den Folgeseiten aufgeschlüsselt werden.
Die Einspeisegutschriften werden einmal jährlich nach dem Jahreswechsel erstellt. Der berücksichtigte Zeitraum umfasst den 01.01. bis 31.12. des Vorjahres. Unterjährige Gutschriften sowie Zeitraumanpassungen sind nicht vorgesehen.
Der Eigenverbrauch bezieht sich auf den Anteil der selbst erzeugten Energie, der direkt vor Ort genutzt wird, anstatt ins öffentliche Stromnetz eingespeist zu werden. Der Eigenverbrauch wird berechnet, indem man die Menge der eingespeisten Energie von der gesamten erzeugten Energie abzieht. Eigenverbrauch=Erzeugung−Einspeisung Die genauen Zahlen zu Erzeugung und Einspeisung finden Sie auf Ihrer Gutschrift, die Sie von uns erhalten. Alternativ können Sie diese Informationen auch direkt von Ihrem Wechselrichter oder einem zugehörigen Softwarepaket abrufen. Diese Geräte und Programme überwachen und protokollieren kontinuierlich die erzeugte und eingespeiste Energiemenge und bieten detaillierte Berichte darüber.
Eine Änderung der Einspeiseabrechnung muss schriftlich an das E-Mail-Postfach einspeisemanagement@new-netz-gmbh.de erfolgen und ist nur für das laufende oder kommende Jahr möglich.
Die Meldung für einen Anlagenbetreiberwechsel muss schriftlich an das E-Mail-Postfach einspeisemanagement@new-netz-gmbh.de erfolgen.
Der kaufmännische Aufbau der Einspeiseanlage erfolgt nach der Inbetriebnahme, daher erfolgen die Anschreiben dazu erst im Nachgang. Sollten Sie Rückfragen zum Bearbeitungsstand haben, melden Sie sich bitte schriftlich, mit Angabe der Begehren-ID/Auftragsnummer an das E-Mail-Postfach einspeisemanagement@new-netz-gmbh.de.
Sie finden alle Informationen zur Beantragung und Bereitstellung Ihres Netzanschlusses für Ihre Einspeiseanlage im Bereich Einspeisen, zum Beispiel für Ihre Photovoltaikanlage.

Strombezug bedeutet den Kauf und Verbrauch von Strom aus dem Netz. Stromeinspeisung hingegen bezeichnet die Einspeisung von selbst erzeugtem Strom, beispielsweise aus einer Photovoltaikanlage, ins öffentliche Verteilnetz.
Der Stromlieferant verkauft Strom direkt an den Endverbraucher. Der Netzbetreiber hingegen ist für den Betrieb und die Instandhaltung des Stromnetzes verantwortlich, das den Strom transportiert. Zudem kümmert sich der Netzbetreiber um die kaufmännische Abwicklung und die Vergütung der Stromeinspeisung.
EEG-Anlagen erhalten eine gesetzlich festgelegte Vergütung für eingespeisten Strom. Die Vergütungssätze variieren je nach Inbetriebnahme und Art der Anlage. Die aktuellen Vergütungssätze können Sie jederzeit auf der Website der Bundesnetzagentur einsehen.
Für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) gelten gesetzlich geregelte Vergütungssätze. Die aktuellen Vergütungssätze können Sie jederzeit auf der Website der Bundesnetzagentur einsehen.
Erhalten Sie alle wichtigen steuerlichen Informationen und Hinweise
Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz ermöglicht es Betreibern von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), unter bestimmten Bedingungen von der Umsatzsteuer befreit zu sein, wenn ihr jährlicher Umsatz eine festgelegte Grenze nicht überschreitet. In Deutschland werden Betreiber von PV-Anlagen aufgrund ihrer Stromerzeugung und Einspeisung ins öffentliche Verteilnetz automatisch als Unternehmer angesehen, da dies als gewerbliche Tätigkeit gilt.
Die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist erforderlich, um steuerliche Vorgänge korrekt zu identifizieren und zu bearbeiten. Sie ermöglicht die eindeutige Zuordnung von Unternehmen bei Finanzämtern und anderen Behörden. Ohne diese Nummer kann keine Gutschrift erstellt werden.
Ohne Angabe der Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) können steuerliche Veranlagungen und Gutschriften nicht erstellt werden. Eine Steuernummer bzw. USt-ID ist auch erforderlich, wenn Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.
Die Steuernummer wird zur allgemeinen Identifikation und zur Einhaltung steuerlicher Vorschriften benötigt, auch wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen oder erhoben wird. Sie stellt sicher, dass alle steuerlichen Anforderungen korrekt erfüllt werden.
Wenn Sie noch keine Steuernummer erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. Dort können Sie eine Steuernummer beantragen oder den Status Ihrer Anfrage erfragen.
Ja, ein Wechsel der Besteuerungsform, beispielsweise von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung, kann beim Finanzamt beantragt werden. Die Änderung wird für das laufende Jahr oder für die Zukunft umgesetzt.
Erfahren Sie alles Wichtige zur Weiterförderung Ihrer EEG-Anlage nach Ablauf der ursprünglichen Förderperiode
Nein, Sie müssen nichts aktiv unternehmen. Nach dem Förderende treten Sie automatisch in die Anschlussförderung über. Ab diesem Zeitpunkt orientiert sich Ihr Vergütungssatz am Marktwert.
Eine Umrüstung auf Eigenverbrauch kann sich lohnen, da sie Stromkosten senken kann. Vorab sollte jedoch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt werden. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Optionen sowie den rechtlichen und technischen Anforderungen auseinanderzusetzen. Eine Beratung durch Experten oder Fachverbände kann Ihnen helfen, die wirtschaftlich beste Entscheidung zu treffen.
Erfahren Sie alles über die Direktvermarktung für Anlagen unter 100 kW
Das Marktprämienmodell ermöglicht es Anlagenbetreibern, ihren Strom direkt zu vermarkten. Sie erhalten neben der Vergütung des Stroms am Strommarkt eine Marktprämie, die die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Marktwert und dem festen Vergütungssatz (anzulegender Wert) ausgleicht.
Fernsteuerbarkeit: Für die Teilnahme an der Direktvermarktung muss Ihre Anlage fernsteuerbar sein. Der Direktvermarkter muss in der Lage sein, die Einspeiseleistung der Anlage in Echtzeit zu steuern. Diese Anforderung gilt ab einer Anlagengröße von 100 kW. Bei Anlagen unter 100 kW kann dies technisch oder wirtschaftlich oft nicht realisierbar sein, weshalb sie häufig von der Direktvermarktung ausgeschlossen werden.
Einspeisezählung: Ein intelligentes Messsystem (iMS) muss vorhanden sein, um die eingespeiste Strommenge präzise zu erfassen.
Marktzugang: Anlagenbetreiber müssen entweder selbst oder über einen Direktvermarkter Zugang zum Strommarkt haben, um ihren erzeugten Strom dort verkaufen zu können.
Abwicklung: Der Verkauf erfolgt in der Regel über einen Bilanzkreis, der von einem Stromhändler oder Direktvermarkter betrieben wird. Dieser Bilanzkreis muss beim Übertragungsnetzbetreiber angemeldet sein.
Der Anlagenbetreiber schließt mit einem Direktvermarkter einen Vermarktungsvertrag ab. Dieser Vertrag regelt:
Rechte und Pflichten beider Parteien
Vergütung für den verkauften Strom
Übertragung von Steuerungsrechten an den Vermarkter
Anmeldung: Die Anlage muss im Marktstammdatenregister registriert und beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Im Marktstammdatenregister müssen alle Akteure des Strom- und Gasmarkts sich selbst und ihre Anlagen registrieren. Dies gilt insbesondere für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen wie Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfesten Batteriespeichern, Windenergieanlagen und großen Kraftwerken.
Herkunftsnachweise: Der Strom muss mit entsprechenden Herkunftsnachweisen versehen werden, um zu bestätigen, dass es sich um Strom aus erneuerbaren Energien handelt.
Lesen Sie alle Infos für Installateure (zum Beispiel, wie Sie einen Installateurausweis beantragen oder einen Inbetriebsetzungsantrag finden)
Die Anmeldung Ihres Installationsunternehmens für unser Netzgebiet können Sie in unserem Installateurportal ganz einfach online beantragen. Auf unserer Website finden Sie alle Informationen zur erstmaligen Registrierung.
Alle Inbetriebsetzungsanträge finden Sie in unserem Installateurportal.
Lesen Sie unsere Informationen für Marktpartner (zum Beispiel über Kommunikationsdaten und Netznutzungsentgelte)
Sie finden alle Informationen und Preisblätter zur Netznutzung auf unserer Website Preisblätter für Marktpartner.
Alle relevanten Kommunikationsdaten sowie die Vereinbarungen für die Netznutzung finden Sie auf unserer Kommunikationsdaten Website für Marktpartner.
Den aktuellen Nachweis für Wiederverkäufer finden Sie hier. Weitere Bescheinigungen Ihres Vertragsmanagements finden Sie auf unserem Websitebereich zur Netznutzung unserer Marktpartner.
Erfahren Sie mehr über moderne Messeinrichtungen, Ihren Messstellenbetreiber (MSB) und das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Ein Messstellenbetreiber (MSB) ist ein Unternehmen oder eine Institution, das für den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen für den Strom- und Gasverbrauch zuständig ist. Diese Messeinrichtungen umfassen klassische Zähler sowie moderne, intelligente Messsysteme (Smart Meter). Der Messstellenbetreiber spielt eine entscheidende Rolle im Energiesektor, indem er genaue und zuverlässige Verbrauchsdaten zur Verfügung stellt, die für Abrechnungszwecke und das Energie-Management genutzt werden. Hier sind die Hauptaufgaben eines Messstellenbetreibers:
Einbau von Messgeräten: Der Messstellenbetreiber installiert neue Messeinrichtungen, sei es beim Neubau von Gebäuden oder beim Austausch alter Zähler durch moderne, intelligente Messsysteme.
Wartung und Betrieb: Er ist für die regelmäßige Wartung und den zuverlässigen Betrieb der Messeinrichtungen verantwortlich, um eine genaue Messung des Energieverbrauchs sicherzustellen.
Datenmanagement: Der Messstellenbetreiber erfasst, speichert und übermittelt die Verbrauchsdaten an Energieversorger, Netzbetreiber und gegebenenfalls an die Kunden. Diese Daten sind wichtig für die Abrechnung und das Energie-Monitoring.
Sicherstellung der Datensicherheit: Beim Umgang mit Verbrauchsdaten muss der Messstellenbetreiber hohe Sicherheitsstandards einhalten, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Er muss alle relevanten gesetzlichen Vorgaben und Standards einhalten, insbesondere die Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und anderer energierechtlicher Vorschriften.
Der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) ist in Deutschland in der Regel das Unternehmen, das auch für den Betrieb des lokalen Strom- oder Gasnetzes zuständig ist. Dies sind häufig die regionalen Netzbetreiber oder Netzgesellschaften. Der gMSB ist gesetzlich verpflichtet, die Messstellenbetreibung für alle Anschlussnutzer in seinem Netzgebiet anzubieten und sicherzustellen. Im Netzbegiet der NEW (also in unserem Netgbiet) sind wir der grundzuständige Messstellenbetreiber.
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist ein deutsches Gesetz, das die Grundlagen für den Betrieb von Messstellen und den Einsatz intelligenter Messsysteme im Energiebereich regelt. Es trat im September 2016 im Rahmen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Digitalisierung der Energiewirtschaft voranzutreiben und eine sichere, kosteneffiziente und umweltfreundliche Energieversorgung zu gewährleisten. Hier sind die wesentlichen Punkte des Messstellenbetriebsgesetzes:
Intelligente Messsysteme: Das Gesetz schreibt den schrittweisen Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) für Strom- und Gasverbrauch vor. Diese Systeme sollen die Transparenz und Effizienz des Energieverbrauchs erhöhen.
Pflichten der Messstellenbetreiber: Es legt fest, welche Anforderungen Messstellenbetreiber erfüllen müssen, um Messstellen zu betreiben. Dazu gehören technische Standards, Datenschutz und Datensicherheit.
Einbaupflichten und Fristen: Das Gesetz definiert, welche Verbrauchergruppen bis wann intelligente Messsysteme einbauen müssen. Dies betrifft vor allem größere Stromverbraucher und Erzeuger, aber auch Privathaushalte mit einem hohen jährlichen Stromverbrauch.
Kosten und Finanzierung: Es regelt die Kostenverteilung für den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme. Hierzu gehören Preisobergrenzen und die Möglichkeit für Verbraucher, diese Kosten über einen bestimmten Zeitraum abzuzahlen.
Interoperabilität und Sicherheit: Es stellt sicher, dass die eingesetzten Messsysteme interoperabel sind und hohe Sicherheitsstandards erfüllen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Wettbewerb und Marktöffnung: Das Gesetz fördert den Wettbewerb im Bereich des Messstellenbetriebs, indem es Marktteilnehmern ermöglicht, als wettbewerbliche Messstellenbetreiber aufzutreten.
Moderne Messeinrichtungen (mME) sind weiterentwickelte Stromzähler, die im Vergleich zu herkömmlichen, mechanischen Zählern zusätzliche Funktionen und Vorteile bieten. Sie sind eine Zwischenstufe auf dem Weg zu intelligenten Messsystemen (Smart Meter). Ausführliche Informationen zu modernen Messeinrichtungen finden Sie auf unserem Websitebereich zu modernen Messeinrichtungen & intelligenten Zählern (Smart Meter).
Intelligente Messsysteme (iMSys) sind fortschrittliche digitale Mess- und Kommunikationseinrichtungen (das Kommunikationsmodul wird Smart-Meter-Gateway genannt), die den Energieverbrauch in Echtzeit erfassen und automatisch an Energieversorger übermitteln. Sie ermöglichen eine genaue Verbrauchsanalyse und unterstützen die Integration erneuerbarer Energien sowie die effiziente Steuerung des Stromnetzes. Ausführliche Informationen zu modernen Messeinrichtungen finden Sie auf unserem Websitebereich zu modernen Messeinrichtungen & intelligenten Zählern (Smart Meter).
Netzbetreiber wie wir können dank intelligenter Messsysteme ihr Stromnetz sicherer und effizienter betreiben. Stromkunden können dank intelligenter Messsysteme ihren Energieverbrauch besser kontrollieren und dadurch effizienter mit Energie umgehen. Stromlieferanten können dank intelligenter Messsysteme neue Produkte und Dienstleistungen wie zeit- und lastvariable Tarife (sogenannt dynamische Tarife), Apps zum Stromsparen und intelligente Haussteuerung anbieten, die den Stromkunden zu Gute kommen.
Die Einbaupflicht von modernen Messeinrichtungen wurde durch den Gesetzgeber vorgegeben, daher konnte man der Einbaupflicht nicht widersprechen. Der Zählerwechsel zu modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen ist verpflichtend, um die Digitalisierung der Energiewirtschaft voranzutreiben und eine effizientere, transparentere und nachhaltigere Energieversorgung zu gewährleisten. Diese neuen Systeme ermöglichen eine präzisere Verbrauchserfassung, bessere Netzsteuerung und fördern die Integration erneuerbarer Energien, was zur Stabilität und Optimierung des gesamten Stromnetzes beiträgt.
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz sind Messstellenbetreiber verpflichtet, sich bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen an gesetzliche Preisobergrenzen zu halten. Die geltenden Preise finden Sie in den veröffentlichten Preisblättern auf unserem Websitebereich zu modernen Messeinrichtungen & intelligenten Zählern (Smart Meter).
Erfahren Sie mehr über Ihre Zählerstandsübermittlung, was bei einem Wechsel Ihres Energieversorgers geschieht sowie die Bilanzkreisschließung des Energie-Lieferanten
Die Bilanzkreisschließung des Energie-Lieferanten (also der Energieversorger) ist ein wichtiger Prozess in der Energiewirtschaft, der sicherstellt, dass die Menge an eingespeister Energie in das Stromnetz und die Menge an entnommener Energie ausgeglichen sind. Ein Bilanzkreis ist ein virtuelles Konto, in dem alle Einspeisungen und Entnahmen eines Energie-Lieferanten registriert werden. Hier sind die wesentlichen Punkte zur Bilanzkreisschließung:
Bilanzkreismanagement: Jeder Energie-Lieferant hat einen oder mehrere Bilanzkreise, in denen alle Energieflüsse (Einspeisungen und Entnahmen) bilanziert werden. Der Bilanzkreisverantwortliche (BKV) ist für das Management dieser Bilanzkreise verantwortlich.
Prognosen und Planung: Der Energie-Lieferant erstellt Prognosen für den Energieverbrauch seiner Kunden und plant entsprechend die Einspeisung von Energie ins Netz, um sicherzustellen, dass diese Prognosen erfüllt werden.
Abgleich von Einspeisung und Verbrauch: Die tatsächliche Einspeisung und der tatsächliche Verbrauch werden kontinuierlich überwacht. Der Bilanzkreis muss geschlossen werden, indem die Differenz zwischen eingespeister und entnommener Energie minimiert wird.
Ausgleichsenergie: Wenn es Abweichungen zwischen der prognostizierten und der tatsächlichen Energieflüsse gibt, wird Ausgleichsenergie benötigt. Diese Ausgleichsenergie wird vom Netzbetreiber bereitgestellt und dem Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung gestellt.
Abrechnung und Ausgleich: Zum Ende eines Abrechnungszeitraums werden alle Einspeisungen und Entnahmen bilanziert. Der Energie-Lieferant muss gegebenenfalls Ausgleichsenergie kaufen oder überschüssige Energie verkaufen, um den Bilanzkreis auszugleichen.
Das Hauptziel der Bilanzkreisschließung ist es, die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten. Ein ausgeglichener Bilanzkreis bedeutet, dass die Energieversorgung und -nachfrage im Gleichgewicht sind, was für die Netzstabilität und die Vermeidung von Netzschwankungen und Stromausfällen unerlässlich ist.
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) sind wir für die Messung und Verwaltung des Energieverbrauchs in Ihrem Versorgungsgebiet verantwortlich und verpflichtet die Zählerstände in unserem Versorgungsgebiet zu erheben. Der Zählerstand hilft dabei, Ihren tatsächlichen Energieverbrauch zu berechnen, anstatt sich auf Schätzungen oder alte Daten zu verlassen. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie die angeforderten Zählerstände rechtzeitig und korrekt übermitteln. Dies gewährleistet eine präzise Abrechnung und hilft, mögliche Probleme oder Verzögerungen zu vermeiden.
Für Ihre regelmäßige Jahresabrechnung (Turnus) sowie bei einem Wechsel des Energieanbieters benötigen wir Ihren aktuellen Zählerstand. Betreiben Sie eine Einspeiseanlage (z. B. eine Photovoltaik-Anlage) übermitteln Sie uns die Zählerstände bitte jeweils zum Quartalsende oder zum 31. Dezember. Wir informieren Sie rechtzeitig schriftlich darüber, ab wann Sie uns Ihre Daten mitteilen können.
Notieren Sie für die Ablesung einfach den aktuellen Zählerstand von links nach rechts (ohne die Nachkommastellen). Bei digitalen Zählern helfen Ihnen die sogenannten OBIS-Kennzahlen dabei, den richtigen Wert im Display zu finden:
1.8.0: Dieser Wert steht für Ihren Stromverbrauch (Bezug).
2.8.0: Dieser Wert steht für Ihre Einspeisung (z. B. bei einer Photovoltaik-Anlage).
Als Messstellenbetreiber sind wir für die Ermittlung Ihrer Zählerstände verantwortlich und leiten diese an Ihren Energielieferanten weiter. Sie können uns Ihren Zählerstand auf folgenden Wegen mitteilen:
Online: Direkt online über unsere Website.
E-Mail: zaehlerstaende@new-netz.de
Telefon: 02451 - 624 5571 (Mo.–Do. 08:00–16:00 Uhr, Fr. 08:00–12:00 Uhr)
Hinweis: Wenn wir keinen Zählerstand von Ihnen erhalten, sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihren Verbrauch zu schätzen und das Ergebnis an Ihren Lieferanten weiterzugeben.
Ein defekter Zähler sollte umgehend gemeldet werden. Bitte setzen Sie sich mit der Abteilung Zählerwechsel in Verbindung: netzeinspeisung-zaehlermontage@new-netz.de.
Bitte wenden Sie sich bei Problemen oder Fragen zur Zählerstandserfassung direkt an unsere zuständigen Mitarbeiter. Sie erreichen uns per E-Mail unter zaehlerstaende@new-netz.de oder telefonisch unter 02451 - 624 5571.
Bitte lesen Sie in diesem Fall den Zählerstand schnellstmöglich ab und teilen uns diesen mit Angabe des Datums der Ablesung mit. Für die Bearbeitung benötigen wir zusätzlich ein Foto Ihres Zählers, auf dem der Zählerstand und die Zählernummer gut erkennbar sind. Senden Sie uns die Daten und das Foto bitte per E-Mail an Kontrollablesestand@new-netz.de oder melden Sie sich telefonisch unter 02451 - 624 5571.
In seltenen Fällen (z. B. für Stichproben oder Kontrollablesungen) erfolgt die Zählerablesung durch unsere Mitarbeiter direkt bei Ihnen vor Ort. Unsere Mitarbeiter können sich jederzeit durch einen offiziellen Dienstausweis mit Lichtbild ausweisen. Bitte lassen Sie sich diesen zur Sicherheit immer vorzeigen.
Zusätzlich erkennen Sie unsere Kollegen an der Arbeitskleidung mit dem Firmenlogo sowie an unseren Dienstfahrzeugen, die ebenfalls mit dem Logo der NEW gekennzeichnet sind.
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie die Person bitte nicht ins Haus. Rufen Sie uns kurz unter 02451 - 624 5571 an – wir können Ihnen sofort bestätigen, ob ein Mitarbeiter in unserem Namen in Ihrer Straße unterwegs ist.
Als Netzbetreiber sind wir verpflichtet den uns mitgeteilten Zählerstand an die Lieferanten weiterzuleiten. Eine Weitergabe ist daher nicht erforderlich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Netzbetreiber über das Vertragsverhältnis zu Ihrem Lieferanten (also Ihr Energieversorger) keine Auskunft erteilen können. Bitte wenden Sie sich an Ihren Lieferanten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Netzbetreiber über das Vertragsverhältnis zu Ihrem Lieferanten (also Ihrem Energieversorger) keine Auskunft erteilen können. Bitte wenden Sie sich an Ihren Lieferanten. Weitere Auskünfte finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentralen, z.B. der Verbraucherzentrale NRW.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Netzbetreiber über das Vertragsverhältnis zu Ihrem Lieferanten keine Auskunft erteilen können. Bitte wenden Sie sich an Ihren Lieferanten (also Ihren Energieversorger). Weitere Auskünfte finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentralen, z.B. der Verbraucherzentrale NRW.
Sie können jederzeit einen neuen Lieferanten (Energieversorger) beauftragen. Bis zum Lieferbeginn durch einen neuen Lieferanten erhalten Sie Energie über die Ersatzversorgung. Diese gesetzl. Verpflichtung erfüllt in Ihrem Netzgebiet die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH. Es droht für Haushaltskunden keine Versorgungsunterbrechung.
Die MaLo-ID (Marktlokations-ID) ist eine elfstellige Kennnummer, die Ihre Energieversorgungsstelle eindeutig identifiziert und zur korrekten Zuordnung, Abrechnung und Anmeldung Ihres Anschlusses im Energiemarkt dient. Sie finden sie auf Ihrer Jahres- oder Zählerabrechnung ihres Energielieferanten in der Nähe Ihrer Zählernummer.
Nein, die MaLo-ID ist fest mit Ihrem Anschluss verknüpft und bleibt über die gesamte Lebensdauer des Anschlusses unverändert.
Ja, Ihr neuer Energieversorger benötigt die MaLo-ID, um Ihren Anschluss korrekt zu identifizieren.
In der Vergangenheit wurden Begriffe wie Zählpunkt, Lieferstelle oder Messstelle oft unterschiedlich verwendet, was zu Verwirrung führen konnte. Um dies zu vereinheitlichen, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Rahmen der Zählermodernisierung die Begriffe Messlokation und Marktlokation eingeführt.
Die Marktlokation (MaLo-ID) bezeichnet die eindeutige Kennung eines Energieanschlusses, also die Stelle, an der Strom oder Gas in Ihr Haus oder Unternehmen geliefert wird. Sie ist in der Regel eine 11-stellige Zahl und bleibt über die Zeit konstant, auch wenn sich die Art der Zähler oder Messstellen ändert.
Die Messlokation (MeLo-ID) hingegen kennzeichnet den physischen Messpunkt, also den Strom- oder Gaszähler selbst. Sie besteht aus 33 alphanumerischen Zeichen und wird genutzt, um die Zählerstände eindeutig zu erfassen und Abrechnungen korrekt zuzuordnen.
MaLo-ID / Marktlokation:
Identifiziert den Energieanschluss als Ganzes.
MeLo-ID / Messlokation:
Identifiziert den einzelnen Zähler oder Messpunkt innerhalb des Anschlusses.
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