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Informationen für Betreiber und Errichter von Wärmepumpen, privaten Ladepunkten für E-Mobilität, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeichern

Steuerbare Verbrauchseinrichtung

Lesezeit: 6 min
Eine Installateur hält eine Box mit mehreren steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.

So sorgt der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für ein stabiles Stromnetz

Seit dem 01.01.2024 gelten neue Vorschriften für bestimmte Anlagen, die Strom verbrauchen und gesteuert werden können - so genannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Dazu gehören folgende Anlagen größer 4,2 kW die in der Niederspannung angeschlossen sind:

  • Wärmepumpe

  • Private Ladepunkte für E-Mobilität

  • Anlage zur Raumkühlung

  • Stromspeicher

Ziel ist die Stabilisierung des Stromnetzes im Rahmen der Energiewende. Daher müssen Betreiber einer der oben genannten steuerbaren Verbrauchseinrichtung die Inbetriebnahme bei Ihrem Netzbetreiber anmelden.

Achtung: Die technische Inbetriebnahme über Ihren Installateur reicht nicht aus. Sie müssen Ihre Anlage hier zusätzlich anmelden.

Vorteil: Durch die Anmeldung reduzieren sich die Netzentgelte für Sie als Betreiber. Das heißt: Sie sparen Geld.

Nachdem Sie geprüft haben, ob Ihre Anlage betroffen ist, klären Sie bitte im zweiten Schritt gemeinsam mit Ihrem Installateur, ob dieser im Installateurportal der NEW Netz GmbH registriert ist.

Falls nicht: Muss sich der Installateur zuerst registrieren.

Im dritten Schritt starten Sie die Online-Anmeldung. Hier geht es zur Anmeldung.

Dort geben Sie Ihre Informationen ein. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung vom Netzbetreiber.

Wie geht’s weiter? Nachdem Sie alle Felder ausgefüllt haben, bekommt Ihr Installationsunternehmen den Auftrag, Ihre Anmeldung fertigzustellen. Danach prüfen wir Ihre Angaben und teilen Ihnen mit, ob Sie weniger Netzentgelte zahlen müssen. Ist dies der Fall, leiten wir Ihren Anspruch auf reduzierte Netzentgelte an Ihren Stromlieferanten weiter.

Erfahren Sie mehr über die detaillierten Vorgaben zur Steuerung und zu den Netzentgelten in den Beschlüssen der Bundesnetzagentur.

Für detaillierte Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und spezifischen Regelungen bezüglich § 14a EnWG verweisen wir Sie auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

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Durch die Änderung des EnWG reduzieren sich die Netznutzungsentgelte

Die Neuregelung des EnWG stellt nicht nur sicher, dass alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (steuVE), die nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, zukünftig steuerbar sind und sofort ans Netz angeschlossen werden können, sondern auch, dass Sie als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung Anspruch auf ein reduziertes Netzentgelt haben.

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Diese Aufgaben und Rechte haben Sie als Anlagenbetreiber / Kunde

Weitere Informationen zum gesetzlichen Hintergrund des § 14a EnWG

Häufig gestellte Fragen zur "Steuerung" Ihrer Verbrauchseinrichtung

Häufig gestellte Fragen zu den reduzierten Netzentgelten für Ihre Verbrauchseinrichtung

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