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Ab dem 1. Januar 2027 gilt eine gesetzliche Verpflichtung

Neue gesetzliche Pflicht: E Rechnungen ab 2027

Lesezeit: 3 min
Junge Frau liegt auf dem Sofa mit Tablet.

Ab dem 1. Januar 2027 gilt: Rechnungen zwischen Unternehmen müssen elektronisch erstellt und übermittelt werden. Davon betroffen sind auch Betreiber:innen von Einspeiseanlagen.

Die NEW Netz GmbH stellt daher alle Abrechnungen künftig ausschließlich digital bereit.

Jetzt registrieren – so geht’s

Für die digitale Abrechnung brauchen wir eine einmalige Registrierung im Kundenportal. Klicken Sie auf den Link und richten Sie Ihren persönlichen Zugang ein. Dort hinterlegen Sie auch Ihre Kontaktdaten.

Zur Registrierung

Ihre Vorteile im Überblick

  • Rechnungen jederzeit bequem digital abrufen

  • Keine Übertragungs- oder Eingabefehler

  • Weniger Aufwand und keine Archivierungskosten

  • Immer den vollen Überblick behalten

  • Schneller und ohne Verzögerung erhalten

So bekommen Sie Ihre Abrechnung

Nach Ihrer Registrierung stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:

  • Abruf im Kundenportal

  • Versand per E-Mail

Wir stellen die Abrechnung in PDF und im ZUGFeRD-Format (elektronischer Rechnungsstandard) bereit.

Was ist ZUGFeRD?

ZUGFeRD steht für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“ und ist ein einheitliches Format für E-Rechnungen. Es kombiniert:

  • ein PDF-Dokument, das Sie lesen können

  • und XML-Daten, die Maschinen verarbeiten können

Ihre Vorteile:

  • Keine nachträgliche Digitalisierung

  • Automatisiertes Rechnungscontrolling

  • Flexibel nutzbar im B2B- und B2C-Bereich

Wichtige Hinweise

  • Registrierung im Kundenportal ist Pflicht

  • Ab dem 01.01.2027 kein Postversand mehr

  • Abrechnungen gibt es nur noch digital

Datenschutz hat bei uns Priorität

Uns ist wichtig, dass Sie wissen: Ihre Daten sind bei uns sicher. Für die Bereitstellung der E-Rechnungen benötigen wir einige Informationen, die wir ausschließlich für diesen Zweck nutzen.

Häufige Fragen zur E-Rechnung