Energy Sharing bei der NEW Netz: Solarstrom gemeinsam nutzen
Seit dem 1. Juni 2026 ist es rechtlich möglich Solarstrom über das öffentliche Netz auch mit anderen zu teilen. Grundlage dafür ist § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Wichtig: Die praktische Umsetzung von Energy Sharing ist deutlich komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint, und erfordert das Zusammenspiel unterschiedlicher Marktakteure. Denn die Nutzung des öffentlichen Netzes setzt voraus, dass über einen Bilanzkreis ein Ausgleich zwischen Einspeisung und Entnahme stattfindet. Einen speziellen „Energy-Sharing“ Bilanzkreis gibt es nicht, sodass auf bestehende Bilanzkreise von Energielieferanten und Direktvermarkter zurückgegriffen werden muss.
Die NEW Netz arbeitet an den zahlreichen technischen, regulatorischen und prozessualen Anforderungen, um die gesetzlichen Vorgaben verlässlich und kundenorientiert umzusetzen.
Zum derzeitigen Zeitpunkt ist Energy Sharing über das sogenannte Dienstleistungsmodell der Bundesnetzagentur möglich (siehe Mitteilung 73 der Bundesnetzagentur). Dabei beauftragen Betreiber:innen von EE-Anlagen (Sharing-Lieferant:innen) Dienstleister (z. B. Direktvermarkter) mit der Abnahme und Bilanzierung der EE-Einspeisung, der Abwicklung der Sharing-Belieferung der sogenannten Sharing-Abnehmer:innen sowie um die Vermarktung übersteigender EE-Mengen. Weitere Umsetzungsmodelle werden aktuell von den Regulierungsbehörden und Branchenverbänden geprüft.
Was ist Energy Sharing?
Energy Sharing heißt: Strom aus erneuerbaren Energien – zum Beispiel aus einer Photovoltaikanlage – kann innerhalb eines Netzgebiets gemeinsam genutzt werden.
Betreiber:innen von Solaranlagen (Sharing-Lieferant:innen) können überschüssigen Strom weitergeben.
Haushalte und kleine Unternehmen (Sharing-Abnehmer:innen) erhalten Zugang zu lokal erzeugtem Strom – auch ohne eigene Anlage.
Der Strom fließt wie gewohnt – wird aber rechnerisch (bilanziell) auf die Sharing-Abnehmer:innen aufgeteilt.
Für wen ist das interessant?
Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen
Sie möchten Ihren überschüssigen Strom nicht nur einspeisen, sondern gemeinsam nutzen? Teilen Sie Energie:
Mit Nachbar:innen
Mit Freund:innen und Familie
Wichtig: Die Teilnahme am Energy-Sharing hat häufig zur Folge, dass die Anlage nicht mehr wie bisher der sog. Einspeisevergütung zugeordnet werden kann, sondern der überschüssige Strom direkt vermarktet werden muss. Denn die Einspeisevergütung setzt voraus, dass der gesamte in dieser Anlage erzeugte Strom, der nicht innerhalb des Gebäudes verbraucht werden kann, dem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt werden muss. Zwar ist eine prozentuale Aufteilung auf verschiedene Veräußerungsformen grundsätzlich möglich. Soll Strom jedoch anteilig im Rahmen der Einspeisevergütung veräußert werden, muss der prozentuale Anteil nachweislich jederzeit eingehalten werden. Dieser Anteil steht dann den Energy-Sharing- Abnehmer:innen nicht zur Verfügung, auch wenn sie entsprechenden Strombedarf hätten.
Verbraucher:innen ohne eigene Anlage
Auch ohne Photovoltaik können Sie an lokal erzeugtem Strom teilhaben. Voraussetzung:
Ihre Verbrauchsstelle ist technisch geeignet (z. B. durch Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem (iMSys))
Sie befinden sich im gleichen regionalen Netzgebiet
Wichtig: Energy Sharing deckt nicht den gesamten Strombedarf des Verbrauchers ohne Anlage ab. Sie bleiben weiterhin Kunde Ihres Stromanbieters, um den sogenannten „Reststrom“ zu beziehen. Zusätzlich fallen bei der „geteilten“ Energie Steuern, Netzentgelte und Umlagen an. Je nach Vereinbarung mit den Betreiber:innen der PV-Anlage ist der Preis nicht automatisch günstiger und möglicherweise sind diese Preisbestandteile auch nicht im angebotenen Preis enthalten.
Wo ist Energy Sharing möglich?
Seit 1. Juni 2026: innerhalb eines Netzgebiets
Ab 1. Juni 2028: auch im angrenzenden Netzgebiet
Ob Ihr Projekt passt, hängt davon ab, wo die Anlagen und Verbrauchsstellen liegen.
Hier können Sie selbst prüfen, ob beide Teilnehmer im selben Netzgebiet liegen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Für Energy Sharing müssen einige Punkte erfüllt sein:
Verträge
Stromliefervertrag zwischen Anlagenbetreibenden und Abnehmenden
Vereinbarung zur Aufteilung des Stroms (Regelung des Aufteilungsschlüssels)
Reststromversorgung
Für Zeiten ohne Solarstrom braucht der Abnehmende einen zusätzlichen Stromvertrag
Den Anbieter wählen Sie frei
Direktvermarktung
Die Erzeugungsanlage muss in der Direktvermarktung angemeldet sein
Keine Kombination mit EEG-Einspeisevergütung möglich
Intelligente Messung
intelligentes Messsystem (iMSys) für alle Beteiligten
Nutzung des öffentlichen Netzes
Bei Energy Sharing wird das öffentliche Netz genutzt. Die Nutzung des öffentlichen Netzes setzt voraus, dass über einen Bilanzkreis ein Ausgleich zwischen Einspeisung und Entnahme stattfindet. Da es sich um Strommengen handelt, die an Letztverbraucher geliefert werden, können Bilanzkreise der NEW Netz nicht genutzt werden. Sie können aber auf bestehende Bilanzkreise von Energielieferanten und Direktvermarkter zurückgreifen, wenn diese sich hierfür bereit erklären.
Steuern, Entgelte und Umlagen fallen an
Vor dem Start des Energy Sharing
Prüfen Sie als Anlagenbetreiber:in, ob ihre Anlage und die der Sharing-Abnehmer:innen grundsätzlich die Voraussetzungen nach § 42c EnWG erfüllen.
Legen Sie fest, wer Strom liefert und wer ihn nutzt.
Stimmen Sie das Messkonzept ab (ohne iMSys auf beiden Seiten ist der Start nicht möglich, der Einbau des iMSys ist unter Umständen kostenpflichtig).
Beauftragen Sie einen Direktvermarkter oder Stromlieferanten mit der Bilanzierung der für das Energy Sharing genutzten Strommengen und prüfen Sie, wie Mengen, die weder Sie vor Ort noch die Teilnehmer:innen (bilanziell) verbrauchen können, vermarktet werden können. Idealerweise legen Sie auch direkt fest, wie mit Netzentgelten, Umlagen, Abgaben und Steuern verfahren werden soll.
Sprechen Sie uns früh an. Viele Prozesse sind noch im Aufbau – kein Regelbetrieb. Wir prüfen gern, ob Ihr Projekt passt.
Erstellen Sie die Verträge - inklusive Stromlieferung, Aufteilungsschlüssel und ergänzender Reststromversorgung.
Kontaktieren Sie uns – wir gehen den Weg gemeinsam.
Weitere Infos finden Sie unter: Bundesnetzagentur - Energy Sharing
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Unsere Kontaktmöglichkeiten für Ihr Anliegen:
