Energy Sharing bei der NEW Netz: Solarstrom gemeinsam nutzen
Seit dem 1. Juni 2026 ist es rechtlich möglich Solarstrom über das öffentliche Netz auch mit anderen zu teilen. Grundlage dafür ist § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Wichtig: Die praktische Umsetzung von Energy Sharing ist deutlich komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint, und erfordert das Zusammenspiel unterschiedlicher Marktakteure. Die NEW Netz arbeitet an den zahlreichen technischen, regulatorischen und prozessualen Anforderungen, um die gesetzlichen Vorgaben verlässlich und kundenorientiert umzusetzen.
Zum derzeitigen Zeitpunkt werden die bundesweiten Rahmenbedingungen für die Etablierung standardisierter und einheitlicher Marktprozesse im Energy Sharing noch geschaffen. Entsprechend befindet sich auch die erforderliche prozessuale und systemseitige Umsetzung aktuell noch in der Entwicklung.
Was ist Energy Sharing?
Energy Sharing heißt: Strom aus erneuerbaren Energien – zum Beispiel aus einer Photovoltaikanlage – kann innerhalb eines Netzgebiets gemeinsam genutzt werden.
Betreiber:innen von Solaranlagen können überschüssigen Strom weitergeben.
Haushalte und kleine Unternehmen erhalten Zugang zu lokal erzeugtem Strom – auch ohne eigene Anlage.
Der Strom fließt wie gewohnt – wird aber rechnerisch (bilanziell) auf die Teilnehmer aufgeteilt.
Für wen ist das interessant?
Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen
Sie möchten Ihren überschüssigen Strom nicht nur einspeisen, sondern gemeinsam nutzen? Teilen Sie Energie:
Mit Nachbar:innen
Mit Freund:innen und Familie
Wichtig: Ihre Anlage muss in der Direktvermarktung betrieben werden.
Verbraucher:innen ohne eigene Anlage
Auch ohne Photovoltaik können Sie an lokal erzeugtem Strom teilhaben. Voraussetzung:
Ihre Verbrauchsstelle ist technisch geeignet (Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem (iMSys))
Sie befinden sich im gleichen regionalen Netzgebiet
Wichtig: Energy Sharing deckt nicht den gesamten Strombedarf des Verbrauchers ohne Anlage ab. Sie bleiben weiterhin Kunde Ihres Stromanbieters, um den sogenannten „Reststrom“ zu beziehen. Zusätzlich fallen bei der „geteilten“ Energie Steuern, Netzentgelte und Umlagen an. Je nach Vereinbarung mit dem Betreiber:innen der PV-Anlage ist der Preis nicht automatisch günstiger.
Wo ist Energy Sharing möglich?
Seit 1. Juni 2026: innerhalb eines Netzgebiets
Ab 1. Juni 2028: auch im angrenzenden Netzgebiet
Ob Ihr Projekt passt, hängt davon ab, wo die Anlagen und Verbrauchsstellen liegen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Für Energy Sharing müssen einige Punkte erfüllt sein:
Verträge
Stromliefervertrag zwischen Anlagenbetreibenden und Abnehmenden
Vereinbarung zur Aufteilung des Stroms (Regelung des Aufteilungsschlüssels)
Reststromversorgung
Für Zeiten ohne Solarstrom braucht der Abnehmende einen zusätzlichen Stromvertrag
Den Anbieter wählen Sie frei
Direktvermarktung
Die Erzeugungsanlage muss in der Direktvermarktung angemeldet sein
Keine Kombination mit EEG-Einspeisevergütung möglich
Intelligente Messung
intelligentes Messsystem (iMSys) für alle Beteiligten
Nutzung des öffentlichen Netzes
Netznutzung bleibt bestehen
Steuern, Entgelte und Umlagen fallen an
Vor dem Start des Energy Sharing
Prüfen Sie als Anlagenbetreiber, ob ihre Anlage und die der Teilnehmer:innen grundsätzlich die Voraussetzungen nach § 42c EnWG erfüllen.
Legen Sie fest, wer Strom liefert und wer ihn nutzt.
Stimmen Sie das Messkonzept ab (ohne iMSys auf beiden Seiten ist der Start nicht möglich, der Einbau des iMSys ist unter Umständen kostenpflichtig).
Sprechen Sie uns früh an. Viele Prozesse sind noch im Aufbau – kein Regelbetrieb. Wir prüfen gern, ob Ihr Projekt passt.
Erstellen Sie die Verträge - inklusive Stromlieferung, Aufteilungsschlüssel und ergänzender Reststromversorgung.
Kontaktieren Sie uns – wir gehen den Weg gemeinsam.
Weitere Infos finden Sie unter: Bundesnetzagentur - Energy Sharing
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Unsere Kontaktmöglichkeiten für Ihr Anliegen:
