Erdgasversorgung
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die technischen Richtlinien, die für die Erdgasversorgung unerlässlich sind. Diese Seite ist eine wertvolle Ressource für alle Fachpartner, die in den Bereichen Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von Kundenanlagen tätig sind. Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen zu verstehen und Ihre Projekte normgerecht umzusetzen. Dabei gelten die Technischen Anschlussbedingungen für den Gas-Netzanschluss für Neuanschlüsse und Änderungen, wie Umbau, Erweiterung oder Demontage. Sie ergänzen die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Die Technischen Anschlussbedingungen für den Gas-Netzanschluss gelten sowohl für Neuanschlüsse an unser Gas-Verteilnetz als auch für Netzanschlussänderungen
Netzanschlussänderungen umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage eines Gas-Netzanschlusses sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität. Die Technischen Anschlussbedingungen ergänzen und konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere das Regelwerk des DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung NDAV) vom 01.11.06.
Wir oder unsere Beauftragte werden im Folgenden VNB genannt.
Nutzen Sie die Installationshinweise für den Aufbau und Anschluss von Zähleinrichtungen Erdgas
Wir bitten darum, die vorgegebenen Hinweise zu beachten, um so eine reibungslose Zählergestellung zu ermöglichen. Die Zählergestellung und Inbetriebnahme der Anlage erfolgt mit Ihnen in einem gemeinsamen Termin. Dieser ist im Vorfeld mit uns abzustimmen.
Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) regelt den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck
Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) gilt mit Inkrafttreten seit dem 12.07.2005. Sie finden diese unter nachstehender Verlinkung auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz.
Ergänzende Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung
Unsere Ergänzenden Bedingungen sind ebenso bindend wie die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) selbst.
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