Hier finden Sie alle Verordnungen und Gesetze, die für den Bau und Betrieb von Erzeugungsanlagen relevant sind
Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG
Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)
EEG im Wortlaut
Systemstabilitätsverordnung - SysStabV
Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes (Systemstabilitätsverordnung - SysStabV)
SysStabV im Wortlaut
Erweiterte Fassung der Systemstabilitätsverordnung - SysStabV
Der mit der Energiewende verbundene steigende Anteil der volatilen erneuerbaren Energien prägt die Stromversorgung in Deutschland mittlerweile grundlegend. Statt weniger zentraler Kraftwerke speisen immer mehr dezentrale Anlagen Strom ins Netz ein. Ihre Bedeutung für die Netz- oder Systemstabilität, hier die Stabilität der Netzfrequenz, wächst dadurch.
Eine Erläuterung und Übersicht zu den betroffenen Bestandsanlagen und Nachrüstfristen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten.
Schutzmaßnahmen für Ihre Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
In unserem Netzgebiet gilt: Der Q-U-Schutz wird aktuell nur für Windenergieanlagen durch die SDLWindV gefordert und bei Blockheizkraftwerken (BHKW) angewendet. Für alle anderen Erzeugungsanlagen ist dieser Schutz derzeit nicht erforderlich. Sollten Netzverträglichkeitsprüfungen im Einzelfall eine Abweichung von dieser Regel erfordern, wird dies in der Netzanschlusszusage explizit angegeben.
Beim Netzparallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz ist ein übergeordneter Entkupplungsschutz (U>>, U>, U<, f> und f<) vorgeschrieben. Planen Sie daher in Ihrer Anlagenplanung einen entsprechenden Spannungswandler ein. Bitte beachten Sie: Der Einsatz von Mehrkernwandlern in Verbindung mit einer möglichen mittelspannungsseitigen Abrechnungsmessung ist unzulässig. Der Entkupplungsschutz wirkt auf den Kuppelschalter im jeweiligen Anschlusskonzept.
Berücksichtigen Sie bei der Planung Ihrer Erzeugungs- und Anschlussanlage die technischen Richtlinien für Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz. Am Übergabepunkt müssen die in Kapitel 3.2.3.3 aufgeführten Schutzeinrichtungen sowie die erforderlichen Wandler vorhanden sein oder nachgerüstet werden können. Es besteht eine grundsätzliche Anpassungspflicht. Daher ist es wichtig, dass Sie bei der Auslegung der Anschlussanlage Platzreserven zur Nachrüstung zusätzlicher Schutzgeräte und Wandler vorsehen.