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Informationen für Installateure & Betreiber von Energieerzeugungsanlagen

Wasserversorgung

Lesezeit: 2 min

Allgemeine Informationen zur Wasserversorgung

Als Fachpartner finden Sie hier umfassende technische Richtlinien für die Wasserversorgung. Diese Richtlinien sind wesentlich für alle, die in den Bereichen Planung und Installation, Zählergestellung sowie Inbetriebnahme von Trinkwasseranlagen tätig sind. Wir als NEW Netz installieren den Trinkwassernetzanschluss bis zur Zählergröße Q3 16 R 250 – einschließlich Hauptabsperreinrichtung, Zählerbügel und KFR-Ventil bleifrei. Nach der Erstinbetriebnahme gehen die Komponenten Zählerbügel und KFR-Ventil, in das Eigentum des Betreibers über. Bei eventuellen Reparaturarbeiten durch Ihr Installationsunternehmen, ist auf Verwendung von bleifreiem Material zu achten.

Für die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Wasserversorgung gelten die Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Wasser (AVBWasserV). Diese gesetzliche Verordnung enthält wichtige Regelungen zu Verträgen, Pflichten und Preisen und ist insbesondere relevant für folgende Punkte:

  • Abschluss und Inhalte von Versorgungsverträgen, einschließlich der Rechte und Pflichten von Versorger und Kunde

  • Bestimmungen zur Versorgungssicherheit, Messung, Abrechnung, Haftung, Kündigung und weiteren Themen

👉 Zur AVBWasserV (PDF)

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Nutzen Sie die Installationshinweise für den Aufbau und Anschluss von Trinkwasser Zähleinrichtungen

Wir bitten Sie darum, die vorgegebenen Hinweise zu beachten, um so eine reibungslose Zählergestellung zu ermöglichen.  Die Zählergestellung und Inbetriebnahme der Anlage erfolgt mit Ihnen in einem gemeinsamen Termin. Dieser ist im Vorfeld mit uns abzustimmen.

Installationshinweise Trinkwasser lesen

Ergänzend zur allgemeinen Wasserversorgung sind im Rahmen von Bau‑ und Planungsmaßnahmen auch Aspekte des Brandschutzes und der Löschwasserversorgung zu berücksichtigen.

Hinweise zum Brandschutz für Kommunen und Bauträger

Nach den brandschutzrechtlichen Vorschriften der jeweiligen Bundesländer ist der abwehrende Brandschutz eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Dabei können – abhängig von den örtlichen Gegebenheiten – Anforderungen entstehen, die über die allgemeine Sicherstellung der Trinkwasserversorgung hinausgehen.

Kommunen sind verpflichtet zu prüfen, welche Löschmittel im jeweiligen Bereich eingesetzt werden sollen. Wird Löschwasser benötigt, ist vorrangig zu klären, aus welchen Quellen dieses bereitgestellt werden kann. Hierzu zählen insbesondere:

  • offene Gewässer,

  • Brunnen und Behälter sowie

  • das öffentliche Trinkwasserrohrnetz.

Ziel ist stets die wirtschaftlich und technisch günstigste Gesamtlösung, wobei Löschwassermöglichkeiten außerhalb des Trinkwasserrohrnetzes – aufgrund ihrer Verfügbarkeit und Unabhängigkeit – bevorzugt zu berücksichtigen sind.

Der Umfang der Nutzung der öffentlichen Trinkwasserversorgung hängt vom vorhandenen Wasserdargebot, der Leistungsfähigkeit des Rohrnetzes und der allgemeinen Versorgungssituation ab. Dabei ist sicherzustellen, dass auch während einer Löschwasserentnahme die Trinkwasserversorgung uneingeschränkt gewährleistet bleibt. Risiken für die Substanz der Wasserverteilungsanlagen oder für die Qualität des Trinkwassers sind auszuschließen.

Bauträger und Objektverantwortliche sind insbesondere bei objektspezifischen Brandschutzmaßnahmen (z.B. Sonderbauten, erhöhte Löschwasserbedarfe) in der Verantwortung, frühzeitig eine Abstimmung mit:

  • der zuständigen Gemeinde,

  • der Feuerwehr sowie

  • den für die Bereitstellung des Löschwassers zuständigen Stellen herbeizuführen. Die Zuständigkeiten für die vollständige oder anteilige Löschwasserbereitstellung sind dabei eindeutig festzulegen.

Die NEW Netz GmbH unterstützt Kommunen und Bauträger durch die Möglichkeit, die an Anschlussstellen verfügbare Löschwassermenge sowie den anstehenden Versorgungsdruck abzufragen. Diese Informationen dienen als Grundlage für die Planung und Bewertung von Brandschutz- und Löschwasserkonzepten. Anfragen zur Löschwasserauskunft können per E‑Mail an Loeschwasserauskunft@new-netz.de gerichtet werden.

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