E-Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Anmeldung und Messaufbau
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Bemessungsleistung größer/gleich 3,6 kVA sind beim Netzbetreiber anzumelden.
Wenn deren Summen-Bemessungsleistung 12 kVA je Kundenanlage überschreitet bedarf der Anschluss dieser Anlagen/Verbrauchsmittel der vorherigen Beurteilung und Zustimmung des Netzbetreibers.
Weitere Informationen zu "privates Laden zu Hause".
Soll eine Ladeinfrastruktur gem. §14 EnWG genutzt werden, erfolgt der Anschluss der Anlage über eine separate Messeinrichtung. Diese Messeinrichtung ist über einen Inbetriebsetzungsantrag zu beantragen. Für den Fall des notwendigen Eingriffs stellen wir eine Steuereinrichtung (Funkrundsteuereinrichtung) zur Verfügung. Zur Sicherstellung des netzdienlichen Eingriffs ist u.a. der im Funkrundsteuerempfänger bereit gestellte, potentialfreie, Kontakt mit dem bauseits installierten Leistungsschütz bzw. dem entsprechenden Kontakt in der Steuereinheit der Ladeinfrastruktur zu verbinden.
Sollte keine eigene Messeinrichtung für E-Mobilität erforderlich sein, nutzen Sie bitte die Datenblätter
Hier starten Sie die Anfrage zu Ihrer Ladeinfrastruktur
Datenblatt für Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge
Wichtig: Bei einem netzdienlichen Eingriff durch die NEW Netz GmbH wird möglicherweise die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladeinfrastruktur getrennt und nach dem Wiederzuschalten nicht automatisch wieder verbunden. Diese kann dazu führen, dass der Ladevorgang nicht automatisch wieder gestartet wird.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld beim Hersteller über entsprechende technische Einrichtungen zur Abschaltung bzw. zur Steuerung der Ladeinfrastruktur.
Die beiden möglichen Schaltungsvarianten sind hier dargestellt: