Steckerfertige Photovoltaikanlage (Balkonkraftwerk)

Wir vereinfachen für Sie den Anmeldeprozess

Ab sofort müssen Sie Ihre Anlage nur noch im Marktstammdatenregister anmelden. Bitte denken Sie bei der Registrierung daran, Ihre Zählernummer als „Identifikationsnummer des Netzbetreibers“ zu hinterlegen.

Zur Registrierung

Was ist eine steckerfertige Photovoltaikanlage?

Steckerfertige Photovoltaikanlagen werden auch als Balkonkraftwerke, Balkonsolaranlagen, Plug-in-Anlagen oder Mini-PV-Anlagen bezeichnet.
Sie sind die einfachste und unbürokratischste Form, den eigenen Solarstrom selbst zu erzeugen und zu nutzen. Die Anlage besteht meist aus 1-2 Modulen mit einer Leistung von max. 600 Watt. Die Anlage wird über eine spezielle Energiesteckdose mit dem eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis verbunden. Steckerfertige Photovoltaikanlagen sind ideal, um die Grundlast Ihres Haushalts zu decken.

Wissenswertes für die Installation Ihrer steckerfertigen Photovoltaikanlage

Ab sofort registrieren Sie Ihre steckerfertige Photovoltaikanlage nur noch im Marktstammdatenregister. Eine zusätzliche Anmeldung bei der NEW Netz entfällt seit dem 06. September 2023. Nachfolgend finden Sie alle Informationen zum Ablauf, die zu beachten sind:

  • Prüfen Sie als Mieter*in, ob das Anbringen einer steckerfertigen Erzeugungsanlage erlaubt ist.
  • Die Installation der Anlage erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Stand der Technik. Sprechen Sie sich hierzu mit Ihrer Elektrofachkraft ab. Diese überprüft, ob eine spezielle Energiesteckdose notwendig ist.
  • Registrieren Sie Ihre steckerfertige Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur und geben Sie beim Registrierungsprozess im Eingabefeld „Identifikationsnummer des Netzbetreibers“ Ihre Zählernummer ein. Folgende Informationen werden benötigt:
    • Angaben zu Ihrer Person
    • Anlagenstandort
    • technische Daten zu Ihrer steckerfertigen Photovoltaikanlage
    • Inbetriebnahmedatum
    • Zählernummer

Zählerwechsel & Zählereinbau:
Da davon auszugehen ist, dass keine bzw. nur eine minimale Stromeinspeisung in unser Netz erfolgt, werden wir Ihren Zähler für Sie kostenfrei innerhalb der planmäßigen Einführung moderner Messtechnik durch einen 2-Richtungs-Zähler ersetzen. Über den genauen Ablauf werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Einspeisevergütung:
Die Anlage ist für Eigenverbrauch gedacht - daher entfällt hier die Einspeisevergütung.