Sie sind Installateur oder Eigentümer einer Immobilie?

Dann werden in Kürze umfangreiche Änderungen im Bereich der Beheizung von Gebäuden auch Sie betreffen.

Im Juli 2022 haben die zuständigen Bundesministerien ein Konzept zur nachhaltigen Behei­zung von Gebäuden vorgelegt. Danach sollen ab dem 2024 neu eingebaute Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden, zum Beispiel über Wärmenetzanschlüsse, Wärmepumpen, Biomethan, grünen Wasserstoff oder über Hybridlösungen.

Diese Anforderung soll ab dem 01. Januar 2024 für jede neu eingebaute Heizung in Bestands- und Neubauten gelten.

Nähere Informationen zum neuen Gebäudeenergiegesetz finden Sie hier: