BHKW
Netzanfrage für die Einspeisung mit einem BHKW
In den unten stehenden Punkten finden Sie alle Informationen und Dokumente, die Sie für die Netzanbindung und Inbetriebnahme von Ihrem BHKW benötigen.
BHKW
Der Anschlussnehmer oder ein beauftragter Dritter (in Vollmacht des Anschlussnehmers) stellt eine Netzanfrage in Schriftform (unterzeichneter Brief oder unterzeichnetes Fax) beim Netzbetreiber
- Anschlussbegehren in freier Form mit Mindestangaben:
- Wer ist Anlagenbetreiber, evtl. Vollmacht
- Art der Anlage
- Neuerrichtung oder Erweiterung
- Bereits vorhandene Anschlusswirkleistung, neu zu installierende Anschlusswirkleistung - oder unser Vordruck
- Kopie amtl. Lageplan (Maßstab 1:1.000 mit Orts- und Straßenlage, Flurstücknummer, die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie die Kennzeichnung des Anlagenstandorts mit ggf. den Bestandsanlagen mit der Anlagenleistung und dem entsprechenden Inbetriebnahmedatum)
- Einheitenzertifikate für jede typspezifische Erzeugungseinheit bei Erzeugungsanlagen, deren Summenstrom 75 A (Summenanlagenleistung 52 kVA) übersteigt.
Information zum Datenschutz
Gegebenenfalls Anforderung fehlender Unterlagen
Netzverträglichkeitsprüfung in Verbindung mit der Lokalisierung des technisch geeigneten und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunktes durch den Netzbetreiber.
Ergebnismitteilung an den Anschlussnehmer oder einen beauftragten Dritten (in Vollmacht des Anschlussnehmers) durch den Netzbetreiber mit Angabe der Einspeiseleistung am Verknüpfungspunkt (im Sinne des EEG). Die Zusage des Netzbetreibers gilt nur in Verbindung mit dem Planungsprojekt und beinhaltet folgende Unterlagen:
- Einspeisezusage:
- Konkrete Angabe des ermittelten Netzverknüpfungspunktes (NVP)
- Reservierung der Netzkapazität am NVP NS-Netz: ½ Jahr / MS-Netz: 1 Jahr
- Leistungsfaktorvorgabe (cos (phi))
- gegebenenfalls erforderlicher Netzausbau und voraussichtliche Dauer der Baumaßnahme
Sie, als Anschlussnehmer, oder ein beauftragter Dritter (in Vollmacht des Anschlussnehmers) stellt eine Angebotsanfrage für einen Netzanschluss in Schriftform (unterzeichnete Angebotsanfrage) bei uns.
Vor Anschluss der Anlagen an das Versorgungsnetz sind folgender Unterlagen vom Anlagenbetreiber bei uns einzureichen:
- Konformitätserklärung für jede typspezifische Erzeugungseinheit bei Erzeugungsanlagen, deren
Summenstrom 75 A (Summenanlagenleistung 52 kVA) nicht übersteigt. - Übersichtsplan (einpoliges Ersatzschaltbild) der gesamten Erzeugungsanlage (neue Erzeugungsanlagen und ggf. Bestandsanlagen) bis einschließlich des Netzverknüpfungspunktes mit Beschreibung und elektrischen Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Mess-, Schutzeinrichtungen und Zählerplätze. In diesem Übersichtsplan muss auch die Wirkweise der technischen Einrichtung für das Einspeisemanagement dargestellt sein.
- Energiewirtschaftliches Datenblatt BHKW nach KWKG - Teil 1
- Energiewirtschaftliches Datenblatt BHKW nach KWKG - Teil 2
- Finanzwirtschaftliches Datenblatt für Biomasseanlagen
Niederspannungsebene:
- Zertifikat für den NA-Schutz
- Technisches Datenblatt für Erzeugungseinheit und Anschlussanlage im Niederspannungsnetz
Mittelspannungsebene:
- Gesamtanlagenzertifikat i. S. v. BDEW MS Richtlinie 2008 ab der Anlagengröße 1 MVA und/oder Kabellänge 2 km
- Technisches Datenblatt für Erzeugungseinheit im Mittelspannungsnetz
- Technisches Datenblatt für Erzeugungsanlage im Mittelspannungsnetz
Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe
Hier finden Sie alle Unterlagen zur Umsetzung des Einspeisemanagements bei BHKW-Anlagen >100kW.
Bei Einsatz einer Fernwirkanlage zur ferngesteuerten Reduzierung von Erzeugungsanlagen wird das Dokument zur Bestätigung der betriebsbereiten Montage und der Inbetriebnahme verwendet. Dieses Dokument wird von uns projektspezifisch bearbeitet, ausgefüllt und dem Betreiber der Erzeugungsanlage zur Unterzeichnung zugesendet.
Bei Verwendung einer anderen Fernwirktechnik als der unser eigenen ist darauf zu achten, dass diese unsere Anforderungen vollumfänglich erfüllt sind. Diese sind definiert in der „Spezifikation zu Einrichtungen für die Reduzierung der Einspeiseleistung und Vorgabe der Blindleistung bei Erzeugungsanlagen (Einspeisemanagement)“.
Der Netzparallelbetrieb darf erst nach unserer Freigabe erfolgen. Voraussetzung:
- Eingang des Formulars "Fertigmeldung/Inbetriebsetzung der elektrischen Kundeninstallation"
- Vollständigkeit der Anlagendokumentation
- Lieferantenanmeldung (nur bei Mittelspannungsanlagen)
Bei der Inbetriebnahme sind die im Inbetriebsetzungsprotokoll aufgeführten Punkte zu prüfen und entsprechend zu dokumentieren:
Bei nach KWKG geförderten Anlagen müssen Anlagenbetreiber dem BAFA den Standort und die Leistung der Anlage anzeigen. Die Anzeige ist als Kopie den Unterlagen beizufügen.
Ab einer Anlagenleistung von > 50 kW versendet das BAFA einen Zulassungsbescheid, der als Kopie bei uns einzureichen ist.
Über den unten stehenden Verweis gelangen Sie direkt auf die Internetseite des BAFA.
Die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) ist am 01. Juli 2017 in Kraft getreten.
KWK-Anlagen mit einer Inbetriebnahme nach dem 30. Juni 2017 und deren Betreiber sind über das Formular der Bundesnetzagentur zu melden.
Die Registrierung von KWK-Anlagen erfolgt auf der Seite der Bundesnetzagentur und dem dort veröffentlichten Formular.
Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und Strom ins Netz eingespeist wird, beginnt die netzwirtschaftliche und kaufmännische Abwicklung, d. h. die Festlegung und Auszahlung der Einspeisevergütung.
Hier finden Sie eine Dokumentation der Unterlagen für die Netzanbindung und Inbetriebnahme einer BHKW-Einspeiseanlage.