Wasserkraft

Netzanfrage für die Einspeisung mit einer Wasserkraftanlage

In den unten stehenden Punkten finden Sie alle Informationen und Dokumente, die Sie für die Netzanbindung und Inbetriebnahme von Ihrer Wasserkraft-Einspeiseanlage benötigen.

Der Anschlussnehmer oder ein beauftragter Dritter (in Vollmacht des Anschlussnehmers) stellt eine Netzanfrage in Schriftform (unterzeichneter Brief oder unterzeichnetes Fax) beim Netzbetreiber

  • Anschlussbegehren in freier Form mit Mindestangaben: 
       - Wer ist Anlagenbetreiber evtl. Vollmacht
       - Art der Anlage
       - Neuerrichtung oder Erweiterung
       - Bereits vorhandene Anschlusswirkleistung, neu zu installierende Anschlusswirkleistung
  • oder unser Vordruck
  • Kopie amtl. Lageplan (Maßstab 1:1.000 mit Orts- und Straßenlage, Flurstücknummer, die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks, sowie die Kennzeichnung des Anlagenstandorts mit ggf. den Bestandsanlagen mit der Anlagenleistung und dem entsprechenden Inbetriebnahmedatum)
  • Einheitenzertifikate für jede typspezifische Erzeugungseinheit bei Erzeugungsanlagen, deren Summenstrom 75 A (Summenanlagenleistung 52 kVA) übersteigt.

Information zum Datenschutz

ggf. Anforderung fehlender Unterlagen

Netzverträglichkeitsprüfung in Verbindung mit Lokalisierung des technisch geeigneten und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunktes durch den Netzbetreiber.

Ergebnismitteilung an den Anschlussnehmer oder einen beauftragten Dritten (in Vollmacht des Anschlussnehmers) durch den Netzbetreiber mit Angabe der Einspeiseleistung am Verknüpfungspunkt (im Sinne des EEG/KWKG). Die Zusage des Netzbetreibers gilt nur in Verbindung mit dem Planungsprojekt und beinhaltet folgende Unterlagen:

Einspeisezusage:

  • Konkrete Angabe des ermittelten Netzverknüpfungspunktes (NVP)
  • Reservierung der Netzkapazität am NVP NS-Netz: ½ Jahr / MS-Netz: 1 Jahr
  • Leistungsfaktorvorgabe (cos (phi))
  • ggf. erforderlichen Netzausbau und voraussichtliche Dauer der Baumaßnahme

Sie, als Anschlussnehmer, oder ein beauftragter Dritter (in Vollmacht des Anschlussnehmers) stellt eine Angebotsanfrage für einen Netzanschluss in Schriftform (unterzeichnete Angebotsanfrage) bei uns.

Angebotsanfrage

Ausfüllhilfe

Vor Anschluß der Anlagen an das Versorgugsnetz sind folgender Unterlagen vom Anlagenbetreiber bei uns einzureichen:
   

  • Konformitätserklärung für jede typspezifische Erzeugungseinheit bei Erzeugungsanlagen, deren Summenstrom 75 A (Summenanlagenleistung 52 kVA) nicht übersteigt.
  • Übersichtsplan (einpoliges Ersatzschaltbild) der gesamten  Erzeugungsanlage (neue Erzeugungsanlagen und ggf. Bestandsanlagen) bis einschließlich des Netzverknüpfungspunktes mit Beschreibung und elektrischen Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Mess-, Schutzeinrichtungen und Zählerplätze. In diesem Übersichtsplan muss auch die Wirkweise der technischen Einrichtung für das Einspeisemanagement (nur bei BHKW´s >100kW) dargestellt sein.
  • Energiewirtschaftliches Datenblatt nach EEG                

Niederspannungsebene:      

Mittelspannungsebene:       

 

Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe

Hier finden Sie alle Unterlagen zur Umsetzung des Einspeisemanagements bei Erzeugungsanlagen >100kW

Zu der Bestätigung der betriebsbereiten Montage der technischen Einrichtung für das Einspeisemanagement muss die Darstellung über die Wirkweise der technischen Einrichtung für das Einspeisemanagement beigefügt sein (Schemaplan oder Kurzbeschreibung).

Der Netzparallelbetrieb darf erst nach unserer Freigabe erfolgen.

Voraussetzung:

  • Eingang des Formulars "Fertigmeldung/Inbetriebssetzung der elektrischen Kundeninstallation"
  • Vollständigkeit der Anlagendokumentation
  • Lieferantenanmeldung (nur bei Mittelspannungsanlagen)    

Fertigmeldung/Inbetriebssetzung der elektrischen Kundeninstallation

Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und Strom ins Netz eingespeist wird, beginnt die netzwirtschaftliche und kaufmännische Abwicklung, d.h. die Festlegung und Auszahlung der Einspeisevergütung.