Minutenreserve

Notwendige Abstimmungen zwischen Anlagenbetreibern und dem aufnehmenden Verteilnetzbetreiber bei Teilnahme ihrer Erzeugungsanlagen an der Bereitstellung positiver Minutenreserve.

Bitte beachten Sie, dass im Vorfeld eine Netzanfrage zum Netzparallelbetrieb in Schriftform bei uns zu stellen ist. Entsprechend den technischen Richtlinien für den Netzparallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Nieder- bzw. Mittelspannungsnetz erfolgt eine Netzverträglichkeitsprüfung durch uns mit anschließender Beantwortung der Netzanfrage. Entsprechend der technischen Richtlinien ist die dort beschriebene Anlagendokumentation vor Freigabe durch den Netzbetreiber zu einem möglichen Netzparallelbetrieb durch uns einzureichen.

Richtlinien zur Netzanbindung von Eigenerzeugungsanlagen

Bitte beachten Sie bei der Realisierung Ihres Messkonzepts, dass die Bilanzierung der abrechnungsrelevanten Energiemengen, der Empfehlung der Bundesnetzagentur folgend, der kaufmännisch-bilanziellen-Weitergabe entspricht. Sie benötigen somit eine registrierende Erzeugungs- und Einspeisemessung.

Minutenreserve Anlage 1

Minutenreserve Anlage 2

Minutenreserve Anlage 3