Netzersatzanlage

Netzanfrage für eine Netzersatzanlage (NEA)

In den unten stehenden Punkten finden Sie alle Informationen und Dokumente, die Sie für die Netzanbindung und Inbetriebnahme von Ihrer Netzersatzanlage benötigen.

Netzersatzanlage

Der Anschlussnehmer oder ein beauftragter Dritter (in Vollmacht des Anschlussnehmers) stellt eine Netzanfrage in Schriftform (unterzeichneter Brief oder unterzeichnetes Fax) beim Netzbetreiber

  • Anschlussbegehren in freier Form mit Mindestangaben: 
       - Wer ist Anlagenbetreiber, evtl. Vollmacht
       - Art der Anlage
       - Neuerrichtung oder Erweiterung
       - Bereits vorhandene Anschlusswirkleistung, neu zu installierende Anschlusswirkleistung
  • oder unser Vordruck
  • Kopie amtl. Lageplan (Maßstab 1:1.000 mit Orts- und Straßenlage, Flurstücknummer, die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks sowie die Kennzeichnung des Anlagenstandorts mit ggf. den Bestandsanlagen mit der Anlagenleistung und dem entsprechenden Inbetriebnahmedatum)
  • Einheitenzertifikate für jede typspezifische Erzeugungseinheit bei Erzeugungsanlagen, deren Summenstrom 75 A (Summenanlagenleistung 52 kVA) übersteigt.

Information zum Datenschutz

Gegebenenfalls Anforderung fehlender Unterlagen

Netzverträglichkeitsprüfung in Verbindung mit der Lokalisierung des technisch geeigneten und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunktes durch den Netzbetreiber.

Ergebnismitteilung an den Anschlussnehmer oder einen beauftragten Dritten (in Vollmacht des Anschlussnehmers) durch den Netzbetreiber mit Angabe der Einspeiseleistung am Verknüpfungspunkt (im Sinne des EEG). Die Zusage des Netzbetreibers gilt nur in Verbindung mit dem Planungsprojekt und beinhaltet folgende Unterlagen:

  • Einspeisezusage:
       - Konkrete Angabe des ermittelten Netzverknüpfungspunktes (NVP)
       - Reservierung der Netzkapazität am NVP NS-Netz: ½ Jahr / MS-Netz: 1 Jahr
       - Leistungsfaktorvorgabe (cos (phi))
       - gegebenenfalls erforderlicher Netzausbau und voraussichtliche Dauer der Baumaßnahme

Sie, als Anschlussnehmer, oder ein beauftragter Dritter (in Vollmacht des Anschlussnehmers) stellt eine Angebotsanfrage für einen Netzanschluss in Schriftform (unterzeichnete Angebotsanfrage) bei uns.

Angebotsanfrage

Ausfüllhilfe

Vor Anschluss der Anlagen an das Versorgungsnetz sind folgender Unterlagen vom Anlagenbetreiber bei uns einzureichen:
   

  • Konformitätserklärung für jede typspezifische Erzeugungseinheit bei Erzeugungsanlagen, deren 
    Summenstrom 75 A (Summenanlagenleistung 52 kVA) nicht übersteigt.   
  • Übersichtsplan (einpoliges Ersatzschaltbild) der gesamten Erzeugungsanlage (neue Erzeugungsanlagen und ggf. Bestandsanlagen) bis einschließlich des Netzverknüpfungspunktes mit Beschreibung und elektrischen Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Mess-, Schutzeinrichtungen und Zählerplätze. In diesem Übersichtsplan muss auch die Wirkweise der technischen Einrichtung für das Einspeisemanagement dargestellt sein.
  • Energiewirtschaftliches Datenblatt Netzersatzanlage - Teil 1           
  • Energiewirtschaftliches Datenblatt Netzersatzanlage - Teil 2
  • Zertifikat für den NA-Schutz      
  • Technisches Datenblatt Netzersatzanlage (NEA)

Die Eigenerklärung kann genutzt werden, wenn Ihre Anlage nicht der EEG Umlagepflicht entspricht und folgende Punkte beinhaltet:

  • keine Versorgung anderer Letztverbraucher (Versorgung von Dritten)
  • Inbetriebnahme vor dem 01.08.2014 (ohne Wechsel des Standortes)
  • kein Wechsel des Eigentümers nach dem 31.12.2016 (Ausnahme Erbfall)
  • Erneuerung oder Ersetzung der Anlage bis zum 01.01.2018 und gegebenenfalls Erhöhung der Leistung bis max. 30%

Eigenerklärung Netzersatzanlage (NEA)  

Hier finden Sie alle Unterlagen zur Umsetzung des Einspeisemanagements bei Netzersatzanlagen wenn die Anlage >100kW, diese nach der Synchronisation länger als 100ms netzparallel fährt und die Inbetriebnahme nach dem 01.01.2012 erfolgte.

Bei Einsatz einer Fernwirkanlage zur ferngesteuerten Reduzierung von Erzeugungsanlagen wird das Dokument zur Bestätigung der betriebsbereiten Montage und der Inbetriebnahme verwendet. Dieses Dokument wird von uns projektspezifisch bearbeitet, ausgefüllt und dem Betreiber der Erzeugungsanlage zur Unterzeichnung zugesendet.

Bei Verwendung einer anderen Fernwirktechnik als der unser eigenen ist darauf zu achten, dass diese unsere Anforderungen vollumfänglich erfüllt sind. Diese sind definiert in der „Spezifikation zu Einrichtungen für die Reduzierung der Einspeiseleistung und Vorgabe der Blindleistung bei Erzeugungsanlagen (Einspeisemanagement)“.

Spezifikation

Der Netzparallelbetrieb darf erst nach unserer Freigabe erfolgen. Voraussetzung:

  • Eingang des Formulars "Fertigmeldung/Inbetriebsetzung der elektrischen Kundeninstallation"
  • Vollständigkeit der Anlagendokumentation
  • Lieferantenanmeldung (nur bei Mittelspannungsanlagen)    

Fertigmeldung/Inbetriebsetzung der elektrischen Kundeninstallation

Die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) ist am 01. Juli 2017 in Kraft getreten.

Netzersatzanlagen/Notstromaggregate müssen dann gemeldet werden, wenn sie ortsfest sind und im Netzparallelbetrieb gefahren werden können.

Die Registrierung erfolgt auf der Seite der Bundesnetzagentur und dem dort veröffentlichten Formular.

Verweis zum Marktstammdatenregister