Informationen zum Redispatch 2.0

Was ist Redispatch 2.0?

Durch das im Mai 2019 in Kraft getretenen Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) werden die Vorgaben zum Einspeisemanagement nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) aufgehoben und in ein einheitliches Redispatch-Regime (Redispatch 2.0) nach §§ 13, 13a, 14 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) überführt.

Mit den ab dem 01.Oktober 2021 umzusetzenden neuen gesetzlichen Regelungen zum Redispatch 2.0 werden Netzbetreiber dazu berechtigt und verpflichtet, im Fall von Gefährdungen oder Störungen der Netzsicherheit (im Folgenden: Netzengpässen) u.a. auf die Erzeugungsleistung von Stromerzeugungsanlagen zuzugreifen, um den Netzengpass zu beseitigen: Die Erzeugungsleistung einer Stromerzeugungsanlage wird (ggf. ferngesteuert) reduziert oder – was auch denkbar ist – erhöht. Der betroffene Anlagenbetreiber hat im Gegenzug für eine tatsächlich erfolgte Redispatch-Maßnahme einen Anspruch auf einen angemessen finanziellen Ausgleich.

Bislang wurden vergleichbare Maßnahmen gegenüber den Betreibern von EE- und KWK-Anlagen im Rahmen des sog. Einspeisemanagements durchgeführt. Mit dem Redispatch 2.0 gibt es einen neuen rechtlichen Rahmen, der zusätzliche Pflichten für Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Direktvermarkter mit sich bringt. Die Rahmenbedingungen des Redispatch 2.0 sind in §§ 13, 13a, 14 EnWG (in der ab 01.10.2021 geltenden Fassung) geregelt und von Netzbetreibern und Anlagenbetreibern verpflichtend umzusetzen. Die konkrete praktische Umsetzung ist durch sog. Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorgegeben.

Das folgende Video der Bundesnetzagentur bietet eine anschauliche Erklärung des Themas:


Unter die Regelungen des Redispatch 2.0 fallen nach aktuellem Stand sämtliche Erzeugungs- und Speicheranlagen mit einer Leistung ab 100 kW.

Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kW sind derzeit noch nicht standardmäßig zur Teilnahme verpflichtet. Netzbetreiber können diese bei Bedarf jedoch ebenfalls einbeziehen.

Durch den geplanten Ausstieg aus der Kernenergie und durch die vermehrte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien ergeben sich veränderte Lastflüsse im Netz. Sie führen dazu, dass Netzbetreiber immer häufiger Abregelungsmaßnahmen vornehmen müssen. Dadurch entstehen sehr hohe Kosten, die von allen Netznutzern getragen werden. Mit dem Redispatch 2.0, das planwertbasiert ablaufen soll, sollen die Maßnahmen zur Netzstabilität effizienter werden und damit die Kosten gesenkt werden.

Wesentliche Unterschiede zwischen dem bisherigen Einspeisemanagement und dem Redispatch 2.0 sind die Engpassvorausschau sowie der energetische und bilanzielle Ausgleich von Maßnahmen. Zu diesem Zweck wird im Redispatch 2.0 in ganz Deutschland ein präventives Engpassmanagement in der Elektrizitätsversorgung aufgebaut. Dazu wird der Netzzustand durch die Energieversorger daher für einen Planungshorizont von rund 36 Stunden im Voraus bestimmt und bei Bedarf optimiert. Zu diesem Zweck sind Last- und Einspeiseprognosen notwendig.

Werden Engpässe erkannt, sind diese durch die Netzbetreiber mithilfe kostenoptimaler Maßnahmen zu beheben. Zu diesem Zweck muss der Netzbetreiber auf sämtliche Erzeugungsanlagen und Speicher mit einer Leistung ab 100 kW zurückgreifen. Im zukünftigen Prozess ist ebenfalls geregelt, dass die Maßnahmen bilanziell und energetisch auszugleichen sind, sodass dem Anlagenbetreiber durch Steuerungseingriffe keine Nachteile entstehen.

Zur Umsetzung der Redispatch 2.0 Anforderungen ist eine branchenweite Zusammenarbeit notwendig. Die Rahmenbedingungen für den Redispatch 2.0 Prozess, sowie die Verpflichtungen, welche die Anlagenbetreiber und Netzbetreiber zu erfüllen haben, werden durch die Bundesnetzagentur definiert. So wurde bestimmt, dass sich die Anlagenbetreiber umfassend am Redispatch 2.0 Prozess beteiligen, indem Sie Stammdaten, Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten sowie Echtzeitdaten übermitteln.

Die Stammdaten der Erzeugungsanlage sind auf Aufforderung des Netzbetreibers frühestens ab dem 01.07.2021 und ab dann bei Änderungen mitzuteilen. Diese Daten waren bisher weder für den Anschlussprozess noch für die Abrechnung notwendig und liegen uns somit nicht vor.

Planungsdaten sind erstmals am 29.09.2021 um 14:30 Uhr und ab dann bei Änderungen jeweils stündlich mitzuteilen. Nichtbeanspruchbarkeitsdaten sind unverzüglich, spätestens jedoch eine Stunde nach Bekanntwerden mitzuteilen. Echtzeitdaten sind ab dem 01.10.2021 um 0:00 Uhr mitzuteilen. Echtzeitdaten sind innerhalb eines Zeitintervalls von maximal 60 Sekunden zu aktualisieren.

Details zu den erforderlichen Daten finden Sie in der Festlegung der Bundesnetzagentur zur Informationsbereitstellung vom 23.03.2021 (Az.: BK6-20-061).

Zur Umsetzung von Redispatch 2.0 wurden bestimmte Verantwortlichkeiten und Aufgaben jeweils einer sogenannten Marktrolle zugeordnet. Dies soll einen sicheren und reibungslosen Austausch von Informationen gewährleisten. Natürliche oder juristische Personen können hierbei mehrere Rollen einnehmen. Für Sie als Anlagenbetreiber kommen dabei die folgenden Marktrollen in Betracht.

Anlagenbetreiber: Als Anlagenbetreiber bezeichnet das Gesetz die natürliche oder juristische Person, die eine EEG-, KWK- oder Speicher-Anlage betreibt. Er hat rechtliche Verpflichtungen und Ansprüche, die mit dem Netzbetreiber vertraglich geregelt sind. Der Anlagenbetreiber ist somit automatisch der Einsatzverantwortliche (EIV) und der Betreiber einer technischen Ressource (BTR). Er kann diese Rollen und somit auch einen Großteil der mit dem Redispatch 2.0 einhergehenden Verantwortlichkeiten auch an Dritte (z. B. ein Direktvermarktungsunternehmen) abgeben. Die NEW Netz als Netzbetreiber kann die Rollen des EIV oder BTR nicht übernehmen.

Bitte informieren Sie uns bis zum 21.06.2021 über Ihre Entscheidung hinsichtlich der Ausübung der neuen Marktrolle Einsatzverantwortlicher und Betreiber einer technischen Ressource für Ihre Anlage. Hierzu benötigen wir die bei der BDEW von Ihnen oder Ihres beauftragten Dienstleisters zu beantragenden Marktpartner ID für die Rolle des Einsatzverantwortlichen und des Betreibers der technischen Ressource. Bitte nennen Sie uns unter Verwendung des Datenblatts je TR- und SR-ID die Marktpartner ID der Rolle des Einsatzverantwortlichen und des Betreibers der technischen Ressource für Ihre Anlagen.

Datenblatt der NEW Netz GmbH zur Mitteilung der EIV- und BTR-ID

Bitte senden Sie das ausgefüllte Datenblatt bis zum 21.06.2021 an die E-Mail-Adresse  redispatch2.0(at)new-netz.de.

Zum Austausch von Informationen zwischen Einsatzverantwortlichen und Netzbetreibern wurde die Plattform Connect+ entwickelt. Diese stellt eine Art Postverteilzentrum für die Weiterleitung von Informationen zwischen den Akteuren aus dem Redispatch 2.0-Prozess dar. Connect+ bietet für alle Akteure im „Redispatch 2.0“-Prozess einen sogenannten Single Point of Contact (SPoC). Damit erfolgt die Übergabe der benötigten Daten an einer zentralen Stelle. Dadurch werden kostenintensive und fehlerintensive Schnittstellen in alle Richtungen eingespart.

Der Vorteil ist, dass lediglich eine Schnittstelle zwischen Connect+ und dem vom jeweiligen Akteur genutzten System erforderlich ist. Zudem können Datenpakete an mehrere Akteure gleichzeitig verschickt werden. Dadurch wird die Handhabbarkeit des „Redispatch 2.0“-Prozesses deutlich vereinfacht.

Die Plattform ist in zwei Bereiche unterteilt. Zum einen das Postverteilkonzept (PVK) und zum anderen das Netzbetreiberkoordinationskonzept (NKK). Das Postverteilkonzept dient zum Informationsaustausch zwischen EIV und Netzbetreibern. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass Sie (sollten Sie für die Rolle des Einsatzverantwortlichen keinen Dritten beauftragt haben) oder ihr Einsatzverantwortlicher, eine Anbindung zur Plattform Connect+ aufbauen.

Nähere Informationen zu Connect+ finden Sie hier www.netz-connectplus.de.

Antworten auf die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit Redispatch 2.0 haben wir in unserem umfassenden FAQ-Dokument zusammengefasst. Die FAQ-Liste gibt unter anderem eine Übersicht über die Aufgaben der Anlagenbetreiber, die Durchführung von Redispatch-Maßnahmen durch den Netzbetreiber sowie die entsprechenden Verfahrensweisen bei Entschädigung.

Sie haben noch Fragen? Dann treten Sie gern mit uns in Kontakt per E-Mail unter redispatch2.0(at)new-netz.de.