Netzanschluss Gewerbeimmobilie

Wissenswertes zu den Netzanschlüssen für Strom, Erdgas und Trinkwasser bei gewerblich genutzten Bauvorhaben.

In den unten stehenden Punkten finden Sie alle Informationen und Dokumente, die Sie für die Netzanbindung und Inbetriebnahme Ihres gewerblichen Bauvorhabens benötigen.

Sollte der Leistungsbedarf Ihres gewerblichen Bauvorhabens mit Ein- bzw. Mehrfamilienhäusern vergleichbar sein, beantragen Sie diesen entsprechenden Netzanschluss.

Netzanschluss Gewerbekunde

Damit in puncto Netzanschlüsse für Ihr Gewerbeobjekt alles nach Plan läuft, wollen wir Ihnen mit den nachfolgenden Informationen behilflich sein, immer die richtigen Entscheidungen zu treffen. Wir empfehlen Ihnen, zuerst den Leistungsbedarf Ihres Objektes für alle gewünschten Sparten zu ermitteln und die möglichen Übergabepunkte der Netzanschlüsse mit Ihrem Planer abzustimmen.

Für alle Fragen zur Leistungsermittlung und zu möglichen Übergabepunkten stehen wir Ihnen während unseren telefonischen Servicezeiten, Mo. - Fr. von 07:30 bis 12:30 Uhr,  unter der Rufnummer 02451 624 3040 gerne persönlich zur Verfügung.

Sie als Anschlussnehmer oder ein beauftragter Dritter (in Vollmacht des Anschlussnehmers) reichen eine Angebotsanfrage für einen Netzanschluss in Schriftform (unterzeichnete Angebotsabfrage) bei uns ein.

Reichen Sie für eine möglichst einfache und schnelle Bearbeitung die Angebotsanfragen für Strom, Erdgas und Trinkwasser zusammen ein. Hierzu haben wir diese bereits auf einem Blatt für Sie zusammengestellt.

Angebotsanfrage

Machen Sie es sich einfach und nutzen Sie unsere Ausfüllhilfe zur Bearbeitung der Angebotsanfrage.

Die Preisermittlung zur Angebotserstellung erfolgt bei Gewerbeanschlüssen in der Regel nach tatsächlichem Aufwand. Für die bereitgestellte Leistung ist ein Baukostenzuschuss (BKZ) zu zahlen.

Preisblatt inkl. BKZ

Bei Stromnetzanschlüssen erfolgt die Ermittlung des Baukostenzuschusses auf der Grundlage des genehmigten Preisblattes.

Bei Erdgasnetzanschlüssen wird kein Baukostenzuschuss erhoben.

Bei Trinkwassernetzanschlüssen erfolgt die Ermittlung des Baukostenzuschusses auf der Grundlage der AVBWasserV. 

Neben der ausgefüllten Angebotsanfrage benötigen wir zeitgleich

  • den amtlichen Lageplan mit Grundstücksgrenzen im Maßstab 1 : 500 und die eventuell erforderlichen Übergabepunkte außerhalb des Gebäudes
  • den Keller- bzw. Erdgeschossplan, auf dem der Hausanschlussraum innerhalb des Gebäudes eingezeichnet ist mindestens im Maßstab 1 : 100

HINWEIS! Bitte denken Sie auch an Anschlüsse, die nicht durch uns gelegt werden. Zum Beispiel für Abwasser und Telekommunikation.

Wir prüfen Ihre Angebotsanfrage, gegebenenfalls werden wir noch fehlende Unterlagen anfordern.

Wenn wir Ihre Angebotsanfrage vollständig geprüft haben, erstellen wir Ihnen ein Angebot und senden Ihnen dieses mit einer Auftragserteilung und dem dazugehörigen Netzanschlussvertrag zu.

Die Preisermittlung zur Angebotserstellung erfolgt bei Gewerbeanschlüssen in der Regel nach tatsächlichem Aufwand.

Der Netzanschlussvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Eigentümer eines Hauses bzw. eines Grundstückes, dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber.

Der Netzanschlussvertrag regelt unter anderem die Netzanschlusskapazität, die Eigentumsgrenzen und die Grundstücksbenutzung (Zutrittsrecht).

Sie erteilen uns den Auftrag zur Erstellung des Netzanschlusses, indem Sie uns die zugesandte Auftragserteilung und den Netzanschlussvertrag unterschrieben zurücksenden.

Sobald wir Ihre schriftliche Auftragserteilung erhalten haben, senden wir Ihnen eine Auftragsbestätigung mit Kontaktdaten zur Terminabsprache des Bauablaufes zu.

Unter den in der Auftragsbestätigung genannten Kontaktdaten erreichen Sie unsere Bauabteilung in Ihrer Region. Stimmen Sie Trassenführung, Übergabepunkte, Platzbedarf für die Netzanschlüsse und den eigentlichen Ausführungstermin gerne mit uns ab.

HINWEIS! Bitte beachten Sie, dass die Koordination der gesamten Baumaßnahmen einige Wochen Zeit in Anspruch nehmen kann.

Die Verlegung der Netzanschlüsse bei Gewerbeobjekten erfolgt in der Regel nicht in der Form von Standardnetzanschlüssen. Aus diesem Grund ist der Einsatz einer Mehrspartenhauseinführung nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen den Einbau von Einzelspartenhauseinführungen.

Die Hauseinführung wird grundsätzlich vom Bauherrn erworben. Dieser wählt den Hersteller und das Produkt nach seinen Wünschen aus. Die zum Einsatz kommende Hauseinführung muss gemäß DVGW VP 601 B1 zugelassen sein.

Eine Verrohrung bis zur Grundstücksgrenze ist immer vorzusehen. Diese schließt unmittelbar an die Einzelspartenhauseinführungen an und muss dementsprechend kompatibel sein.

Neben den Herstellern, dem Handel und anderen Versorgern bieten auch wir zusätzlich zum eigenen Netzanschluss eine Auswahl an Produkten zur Hauseinführung an. 

Bitte sorgen Sie dafür, dass alle notwendigen Vorbereitungen zum vereinbarten Termin auch tatsächlich getroffen worden sind.

So wird verhindert, dass ein Tiefbau- oder Montageunternehmen vergebens kommt und dieses in Rechnung stellt.

So sollten zum Beispiel die Tiefbauarbeiten auf dem Privatgrundstück (bei Eigenleistung) sowie der Einbau der Hauseinführung bereits erledigt sein.

Wenn alle Arbeiten erledigt sind, erhalten Sie eine Rechnung über die Anschlusskosten.

Die Inbetriebsetzung Ihrer Inneninstallation erfolgt gemeinsam mit uns und Ihrem Installateur.

Ihr Installateur stellt für das jeweilige Gewerk den entsprechenden Inbetriebsetzungsantrag. Jede Verbrauchseinheit / Wohnungseinheit benötigt eine eigene Inbetriebnahme.

Stromwandler können im Vorfeld durch Ihren Installateur reserviert und abgeholt werden.

Wandlerausgabeschein

Erfolgt der Netzanschluss aus dem Mittelspannungs- oder Hochdrucknetz, ist es zwingend erforderlich, dass uns vor Inbetriebnahme der Anlage (Zählereinbau) eine Lieferantenanmeldung vorliegt. Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor der geplanten Inbetriebsetzung mit Ihrem Lieferanten Kontakt auf.

Wir prüfen den Inbetriebsetzungsantrag sowie Ihre Lieferantenanmeldung, gegebenenfalls fordern wir bei Ihrem Installateur oder Ihnen noch fehlende Informationen an.

Den Termin für eine Zählermontage erhalten Sie unter der Service-Nummer 0800 557 5410.

Hinweis! Bitte beachten Sie, dass der Termin zur Montage eines Erdgas-Zählers nur durch den Installateur abgestimmt werden kann, da dieser beim Einbau vor Ort anwesend sein muss.

Hier finden Sie alle Verordnungen zum Netzanschluss.

Die Kosten für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung entnehmen Sie bitte dem Preisblatt.

Preisblatt für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung