Das intelligente Messsystem

Funktionen und Vorteile

Ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) funktioniert zunächst genauso wie ein digitaler Stromzähler. Was ihn jedoch besonders macht, ist ein zusätzliches Kommunikationsmodul. Dieses sogenannte Smart-Meter-Gateway wird mit dem Stromzähler verbunden und kann anschließend Daten senden und empfangen.

Verpflichtend werden intelligente Messsysteme (Smart Meter) für Haushalte mit einem besonders hohen Stromverbrauch. Darunter fallen Haushalte mit über 6.000 Kilowattstunden Verbrauch pro Jahr. Zum Vergleich: Ein Durchschnittshaushalt mit vier Personen verbraucht rund 4.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Auch für weitere Haushalte wird ein Smart Meter verpflichtend sein. Unter anderem für Verbraucher, die stromerzeugende Anlagen betreiben. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Photovoltaikanlagen.

Beim intelligenten Messsystem (Smart Meter) sind die Kosten nach dem jeweiligen Energieverbrauch gestaffelt. Bei einem Verbrauch zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden sind es 100 Euro pro Jahr bis Dezember 2023, ab Januar 2024 werden 20 Euro pro Jahr berechnet. Sollte für den Tausch des Stromzählers ein Umbau des Zählerschranks nötig sein, fallen weitere Kosten an.

Entgelte gemäß Messstellenbetriebsgesetz bis Dez. 2023

Entgelte gemäß Messstellenbetriebsgesetz ab Jan. 2024

Damit eine hohe Sicherheit gewährleistet ist, müssen die intelligenten Messsysteme (Smart Meter) hohen Anforderungen entsprechen. Diese wurden durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überprüft. Zertifizierte Systeme sind mit einem Siegel des BSI gekennzeichnet. Das BSI ist ebenfalls für die Fortentwicklung der Schutzprofile verantwortlich. Durch uns werden ausschließlich zertifizierte intelligente Messsysteme eingesetzt.

Bei herkömmlichen Zählern wird der Messstellenbetrieb von Ihrem Stromlieferanten in Rechnung gestellt. Bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen kann die Abrechnung des Messstellenbetriebs durch den Stromlieferanten oder den grundzuständigen Messstellenbetreiber erfolgen. Ihr Stromlieferant kann entscheiden, ob er die Abrechnung des Messstellenbetriebs über den Stromliefervertrag vornehmen möchte.

Übernimmt der Stromlieferant die Abrechnung des Messstellenbetriebs nicht, erfolgt die Abrechnung direkt durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Sie erhalten in diesem Fall eine Rechnung von uns.