FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Manche Fragen tauchen immer wieder auf. Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen und Begriffe.

Wie erhalte ich einen Netzanschluss für mein Haus ?

Hier erfahren Sie alles zum Thema Netzanschluss.

 

Was kostet ein Netzanschluss ?

Hier erfahren Sie  die Kosten für Ihren Netzanschluss.

 

Welchen Installateurbetrieb kann ich für meine Installation beauftragen?

Hier haben wir Ihnen eine Auswahl der bei uns konzessionierten Installateure aus Ihrer Nähe zusammengestellt.  

 

Wie hoch ist meine Einspeisevergütung?

Hier erfahren Sie alles über die Vergütungshöhe für die eingespeiste elektrische Energie, sowie die Preise für Dienstleistungen und Messung.


Warum erhalte ich eine Gutschrift?

Gutschriften erfolgen aufgrund der Einspeisevergütung. Die Zusammenfassung dient zur Übersicht der Berechnung auf den Folgeseiten.


Wie berechnet sich der Eigenverbrauch?

Der Eigenverbrauch berechnet sich aus Erzeugung abzüglich der Einspeisung. Informationen dazu finden Sie auf Ihrer Gutschrift oder durch Ihren Wechselrichter/Softwarepaket.


Wie ändere ich die Steuerform meiner Einspeiseabrechnung?

Die Meldung muss schriftlich an das E-Mail-Postfach einspeisemanagement(at)new-netz-gmbh.de erfolgen und ist nur für das laufende oder kommende Jahr möglich. Weitere Anträge klären Sie bitte mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.


Wen soll ich bei der Ummeldung / Anlagenbetreiberwechsel kontaktieren?

Die Meldung muss schriftlich an das E-Mail-Postfach einspeisemanagement(at)new-netz-gmbh.de erfolgen.


Warum habe ich nach der Inbetriebnahme meiner Einspeiseanlage kein Begrüßungsschreiben oder Abschlagsplan erhalten?

Der kaufmännische Aufbau der Einspeiseanlage erfolgt nach der Inbetriebnahme, daher erfolgen die Anschreiben dazu im Nachgang. Sollten Sie Rückfragen zum Bearbeitungsstand haben, melden Sie sich bitte schriftlich, mit Angabe der Begehren-ID/Auftragsnummer an das E-Mail-Postfach einspeisemanagement(at)new-netz-gmbh.de.


Wie erhalte ich einen Netzanschluss für meine Einspeiseanlage?

Hier erfahren Sie alles zum Thema Netzanschluss.

Wie erhalte ich die Konzession als Installateur bei der NEW Netz?

Hier erfahren Sie alles zur Konzession bei uns.

 

Wo finde ich die aktuellen Inbetriebsetzungsanträge?

Hier finden Sie die Inbetriebsetzungsanträge für Strom, Erdgas und Trinkwasser.

Wie hoch sind die Netznutzungsentgelte?

Hier finden Sie alle Preisblätter für die Netznutzung und Unterbrechung der Anschlussnutzung.

 

Wo finde ich die Kommunikationsdaten der NEW Netz GmbH?

Hier finden Sie unsere aktuellen Kommunkationsdatenblätter und Zertifikate.

 

Wo finde ich den aktuellen Wiederverkäufernachweis von Erdgas und Elektrizität?

Hier finden sie alle notwendigen Bescheinigungen.

Die Bundesregierung verspricht sich von der Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens sowie eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze. Die Regelungen sollen helfen, die Ziele der Energiewende zu erreichen.

Der Messstellenbetreiber ist neben dem Stromlieferanten und dem Netzbetreiber ein weiterer Akteur auf dem deutschen Energiemarkt. Er ist ausschließlich für den Betrieb von Messstellen (Zählern) verantwortlich. Sie haben die Möglichkeit den Messstellenbetreiber frei zu wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet wird.

Wir sind in unserem Netzgebiet der grundzuständige Messstellenbetreiber.

Moderne Messeinrichtungen sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die bisherigen Zähler. Anders als bei den bestehenden Zählern, an denen man ausschließlich den aktuellen Zählerstand ablesen kann, zeigen moderne Messeinrichtungen neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate an.

Unter einem intelligenten Messsystem versteht der Gesetzgeber die Kombination von einem oder mehreren modernen Messeinrichtungen und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Während die moderne Messeinrichtung zunächst nur die Verbrauchsdaten anzeigt, kann das intelligente Messsystem zusätzlich die Daten fernübertragen. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung.

Netzbetreiber können dank intelligenter Messsysteme ihr Stromnetz sicherer und effizienter betreiben. Stromkunden können dank intelligenter Messsysteme ihren Energieverbrauch besser kontrollieren und dadurch effizienter mit Energie umgehen. Stromlieferanten können dank intelligenter Messsysteme neue Produkte und Dienstleistungen wie zeit- und lastvariable Tarife, Apps zum Stromsparen und intelligente Haussteuerung anbieten, die den Stromkunden zu Gute kommen.

Der Zählerwechsel ist ein wichtiges Instrument der Energiewende zur Steuerung und optimalen Auslastung der intelligenten Stromnetze.

Ja. Die Einbaupflicht wurde durch den Gesetzgeber vorgegeben. Daher kann man der Einbaupflicht nicht widersprechen.

Ob Sie eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten, ist abhängig von Ihrem Jahresstromverbrauch. Bei Erzeugungsanlagen ist die Anlagenleistung zu berücksichtigen. Die entsprechenden Verbrauchs- und Leistungsgrenzen sind gesetzlich definiert und auf unserer Homepage unter Energie-Marktpartner/Messstellenbetriebsgesetz zu finden.

Wir werden ab der zweiten Jahreshälfte 2017 schrittweise mit dem Einbau moderner Messeinrichtungen beginnen. Von der Einführung sind ca. 450.000 Stromkunden im Netzgebiet betroffen. Der Einbau wird bis Ende des Jahres 2032 abgeschlossen sein.

Nach dem Messstellenbetriebsgesetz sind Messstellenbetreiber verpflichtet, sich bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen an gesetzliche Preisobergrenzen zu halten. Die geltenden Preise finden Sie in den veröffentlichten Preisblättern unter Energie-Marktpartner/Messstellenbetriebsgesetz.

Es kann sein, dass Sie eine separate Rechnung von der NEW Netz erhalten. Bisher hatten Sie wahrscheinlich keinen direkten Kontakt mit ihrem Messstellenbetreiber beim Thema Strom und haben auch keine Rechnung bekommen. Das liegt daran, dass bisher die Kosten für den Messstellenbetrieb mit ihrer Stromrechnung abgerechnet wurden.

Wenn bei Ihnen allerdings eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem den Stromverbrauch misst, kann es sein, dass sie nun eine extra Rechnung erhalten. Die Rechnung der NEW Netz bezieht sich auf den Betrieb (Einbau und Wartung), die Messung und die Datenübertragung des Zählers.

Ob Sie nun eine Rechnung für den Betrieb des Zählers erhalten, ist von Stromlieferant zu Stromlieferant unterschiedlich. Dieser entscheidet, ob die Kosten für den Zähler über die Stromrechnung abgerechnet werden, oder die NEW Netz die Kosten separat in Rechnung stellen soll.

Sie selbst können leider nicht beeinflussen, wie abgerechnet wird. Sobald ein neuer Zähler eingebaut ist und Sie Strom nutzen, schließen Sie mit der NEW Netz - als Betreiber der Messstelle - automatisch einen Vertrag. Sie müssen dazu nichts unterschreiben.

Wem muss ich den Zählerstand mitteilen?

  • Als grundzuständigen Messstellenbetreiber sind wir für die Ermittlung des Zählerstandes / der Zählerstände verantwortlich und leiten diese/n an Ihren Energielieferanten weiter.

Ihre Standmitteilung ist mit den folgenden Kontaktdaten möglich:

E-Mail:   lieferantenaenderung(at)new-netz.de

Internet: Zählerstand unter der Rubrik: Standmitteilung in besonderen Fällen           

Telefon: 02451 -  624 5571 (montags – donnerstags 08:00–16:00 Uhr,  freitags 08:00–12:00 Uhr)               

Fax:       02451 – 137 557

Hinweis: Wird der von Ihnen angeforderte Zählerstand nicht von Ihnen mitgeteilt, sind wir gesetzlich verpflichtet Ihren Verbrauch zu schätzen und an Ihren Lieferanten mitzuteilen.

 

Der QR Code der Ablesekarte funktioniert nicht. Was mache ich jetzt?

  • Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Zählerstandserfassung. Sie erreichen uns per E-Mail lieferantenaenderung(at)new-netz.de oder telefonisch unter 02451 -  624 5571.

 

Die Frist zur Ablesung ist verstrichen. Das Schreiben ist aber heute erst per Post angekommen.

  • Bitte lesen Sie in diesem Fall den Zählerstand schnellstmöglich ab und teilen uns diesen mit Angabe des Datums der Ablesung mit. Sie erreichen uns per E-Mail lieferantenaenderung(at)new-netz.de oder telefonisch unter 02451 -  624 5571.

 

Muss ich weiter Abschlagszahlungen gegenüber meinem Lieferanten leisten?

  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Netzbetreiber über das Vertragsverhältnis zu Ihrem Lieferanten keine Auskunft erteilen können. Bitte wenden Sie sich an Ihren Lieferanten. Weitere Auskünfte finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentralen, z.B. der Verbraucherzentrale NRW.

 

Drohen rechtliche Konsequenzen bei Nichtzahlung? Ist rechtlicher Beistand erforderlich?

  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Netzbetreiber über das Vertragsverhältnis zu Ihrem Lieferanten keine Auskunft erteilen können. Bitte wenden Sie sich an Ihren Lieferanten. Weitere Auskünfte finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentralen, z.B. der Verbraucherzentrale NRW.

 

Gilt mein Liefervertrag automatisch als gekündigt oder muss ich diesen separat kündigen?

  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Netzbetreiber über das Vertragsverhältnis zu Ihrem Lieferanten keine Auskunft erteilen können. Bitte wenden Sie sich an Ihren Lieferanten. Weitere Auskünfte finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentralen, z.B. der Verbraucherzentrale NRW.

 

Muss ich den Zählerstand auch dem alten Lieferanten mitteilen?

  • Als Netzbetreiber sind wir verpflichtet den uns mitgeteilten Zählerstand an die Lieferanten weiterzuleiten. Eine Weitergabe ist daher nicht erforderlich.

 

Was bedeutet es wenn der Lieferant zahlungsunfähig ist. Was passiert mit meinem Guthaben?

  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Netzbetreiber über das Vertragsverhältnis zu Ihrem Lieferanten keine Auskunft erteilen können. Bitte wenden Sie sich an Ihren Lieferanten. Weitere Auskünfte finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentralen, z.B. der Verbraucherzentrale NRW.

 

Was passiert mit meinem Bonus, wenn mein Vertrag früher beendet ist?

  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Netzbetreiber über das Vertragsverhältnis zu Ihrem Lieferanten keine Auskunft erteilen können. Bitte wenden Sie sich an Ihren Lieferanten. Weitere Auskünfte finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentralen, z.B. der Verbraucherzentrale NRW.

 

Wie komme ich am schnellsten zu einem neuen Lieferanten?

  • Sie können jederzeit einen neuen Lieferanten beauftragen. Bis zum Lieferbeginn durch einen neuen Lieferanten erhalten Sie Energie über die Ersatzversorgung. Diese gesetzl. Verpflichtung erfüllt im Netzgebiet der NEW Netz GmbH die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH. Es droht für Haushaltskunden keine Versorgungsunterbrechung. 

 

Wieso werde ich von der NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH angeschrieben?

  • Die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH ist im Netzgebiet der NEW Netz GmbH der zuständige Grund- und Ersatzversorger und gewährleistet diese lückenlose Energieversorgung. In dieser Funktion sendet sie Ihnen Informationen zum aktuellen Versorgungsverhältnis.

 

Wieso werde ich von der NEW Netz GmbH angeschrieben?

  • Wir benötigen die Zählerstände, weil wir zur Erhebung verpflichtet sind.

Durchführung von Kundenbesuchen während der Corona-Pandemie 

Die Covid-19 Pandemie hat in Deutschland große Auswirkungen auf die Arbeiten zur Erdgasumstellung.

Auch die Umstellaktivitäten im Gebiet der NEW Netz GmbH sind davon betroffen. Trotz der weitreichenden Einschränkungen im öffentlichen und privaten Umfeld müssen die Kundenbesuche unserer Monteure dennoch weitergeführt werden. Der Zeitrahmen für die Erdgasumstellung ist für alle betroffenen Netzbetreiber in Deutschland von der Bundesnetzagentur (BNetzA) verbindlich vorgegeben. Dies gilt auch für das Netzgebiet der NEW Netz GmbH. Aus diesem Grund können die geplanten Monteursbesuche bei den Kunden nicht verschoben werden.

Vor der Umstellung auf H-Gas muss jedes Gasgerät in allen Haushalten und Betrieben erfasst und technisch angepasst werden.

Insgesamt sind das im Netzgebiet der NEW Netz ca. 140.000 Geräte, die innerhalb der vorgegebenen Zeit bearbeitet werden müssen. Gasgeräte, die nicht rechtzeitig auf den Betrieb von H-Gas angepasst werden, bergen ein hohes Sicherheitsrisiko.

Selbstverständlich trägt auch die NEW Netz ihren Teil dazu bei, die Verbreitung des Virus einzudämmen und die Menschen in unserer Region zu schützen. Daher sind die folgenden Verhaltens- und Hygienemaßnahmen sind von allen Personen, die im Auftrag der NEW Netz GmbH Kundenbesuche durchführen, zwingend einzuhalten.

1. Hände waschen
 Unsere Monteure waschen sich vor und nach jedem Kundenbesuch außerhalb des Hauses 
 gründlich die Hände mit Wasser und Seife. Dazu sind alle Fahrzeuge mit Wasserkanistern, 
 Seifenspendern und Einmalhandtüchern ausgestattet.
 
2. Niesen und Husten 
 Beim Niesen oder Husten benutzen unsere Monteure Papiertaschentücher. Wenn kein Taschen-
 tuch zur Verfügung steht, wird die Armbeuge verwendet. 

3. Schutzausstattung 
 Zur Minimierung des Infektionsrisikos sind unsere Monteure mit einer Mund-Nasen-Maske 
 ausgestattet. Diese wird während des gesamten Kundenbesuches getragen.  

4. Sicherheitsabstand
 Unsere Monteure achten während des gesamten Termins darauf, stets einen Sicherheitsab-
 stand von mindestens 1,50 m zu allen anderen Personen einzuhalten. Bitte achten auch Sie auf 
 diesen Abstand. 

5. Vermeidung von Kontakten 
 Zum Schutz aller wird auf den Händedruck oder ähnlichen Kontakt verzichtet. 
 Als weitere Maßnahme müssen Sie nicht mehr auf dem Erfassungsgerät unterschreiben. 

6. Gesundheit 
 Wenn unsere Monteure Grippesymptome verspüren, sind sie verpflichtet, sofort zu Hause zu 
 bleiben. Sollten Sie als Kunde Grippesymptome verspüren oder unter Quarantäne stehen, 
 verständigen Sie bitte umgehend die NEW Netz GmbH, damit ein neuer Termin vereinbart  
 werden kann. Erdgas-Helpline: 02451 624-6246.

Informationsflyer "Erdgasumstellung und Coronavirus"

weitere Sicherheits-Information zur Erdgasumstellung finden Sie hier.