Photovoltaik bis 135 kW

Sie möchten Strom einspeisen

Sie möchten die Energiewende mitgestalten und Ihren Strom mit einer Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von bis zu 135 kW selbst erzeugen? Hier erfahren Sie, welche Schritte für Sie, als Anlagenbetreiber, bzw. Ihren Elektroinstallateur notwendig sind, damit wir Ihre Photovoltaik-Anlage an unser Niederspannungsnetz anschließen können.

Mit drei Akteuren zum Erfolg

Für eine ausführliche individuelle Beratung zu technischen und wirtschaftlichen Details benötigen Sie einen Fachbetrieb, zweckmäßigerweise einen konzessionierten Elektrofachbetrieb, für die Planung Ihres Projektes. Dieser übernimmt die Beratungsleistung. Für den reibungslosen Ablauf müssen die drei Akteure zusammenarbeiten. Sie als Anlagenbetreiber, der Anlagenerrichter (Elektrofachbetrieb) und wir als Netzbetreiber.

Netzanfrage

Sie möchten vorab die die Anschlussleistung der Photovoltaikanlage für Ihren Netzanschluss anfragen, dann nutzen Sie bitte die Photovoltaik-Anfrage. Diese lässt sich von Privatpersonen in wenigen Schritten selbst durchführen. 

Anfrage der Anschlussleistung Ihrer PV-Anlage

Anschlussprüfung und Einspeisezusage

Mit der Netzanfrage prüfen wir die technische Machbarkeit in unserem Stromnetz. Dabei wird der wirtschaftlich günstigste Netzverknüpfungspunkt ermittelt. Auf Grundlage der uns vorliegenden Unterlagen prüfen wir, ob sich Ihre geplante Anlage mit unserem Netz verträgt. Das heißt, ob ein Netzanschluss Ihrer PV-Anlage möglich ist. Dies soll eine sichere Einbindung ohne negative Auswirkung auf das Netz gewährleisten.

Die Anschlussprüfung kann je nach Komplexität der Anlage und vorliegendem Antragsvolumen unterschiedlich lange dauern. Nach erfolgreicher Prüfung der Netzverträglichkeit erhalten Sie von uns eine Einspeisezusage für die von Ihnen eingereichte Anlagenplanung.

Inbetriebnahmeanmeldung

Die Inbetriebnahmeanmeldung wird durch den Elektrofachbetrieb, digital in unserem Installateursportal durch die Services "Inbetriebnahme anmelden" und "Inbetriebnahmeprotokoll", gestellt und kann nicht direkt durch den Anlagenbetreiber erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass ab jetzt keine Anträge von neuen PV-Anlagen bis 135 kW mehr in der bisherigen Form von E-Mails mit .pdf-Anhängen für die Bearbeitung akzeptiert werden können.

Dies gilt bereits für alle bisher über den Service "Photovoltaik Anfrage" gestellten Anträge. Die  Bearbeitung dieser Aufträge über das Installateursportal, durch den jeweiligen Elektrofachbetrieb, möglich.   

Als Hinweis für Sie: Es werden keine neuen Anfragen oder Inbetriebnahmen per E-Mail angenommen. 

Inbetriebsetzung und Inbetriebnahmeprotokoll:

Nach Prüfung der vollständigen Unterlagen erhält der Anlagenbetreiber und Anlagenerrichter eine Mail bezüglich Terminierung des Zählereinbaus bzw. Freigabe bei bereits vorhandenem Zweirichtungszähler.

Die NEW Netz montiert, falls erforderlich, den Zähler an dem vom Anlagenerrichter vorgesehenen Zählerplatz. Anschließend kann die Inbetriebsetzung durch den Elektroinstallateur erfolgen, welche durch das Inbetriebnameprotokoll im Installateurportal bestätigt wird.

kaufmännische Abwicklung und Vergütung

Das EEG regelt – neben der Abnahme und Vergütung des angebotenen Stroms – auch eine Reihe von Pflichten, die Sie Anlagenbetreiber zu erfüllen haben. In vielen Fällen hat der Gesetzgeber für Verstöße gegen die Verpflichtung einen (zeitweisen) Verlust oder eine Kürzung des Vergütungsanspruchs vorgesehen. Als Anlagenbetreiber liegt es in Ihrer Verantwortung, die aufgelisteten Unterlagen vorzulegen. Erfolgt dies nicht, kann keine Auszahlung der Vergütung erfolgen. Dazu gehört die Registrierung im Marktstammdatenregister, sowie alle steuerlich und Abrechnungsrelevanten Informationen wie Bankverbindung und Steuernummer.

Nach dem Inbetriebsetzungsprotokoll und dem Vorliegen der vollständigen Daten erhält der Anlagenbetreiber das Begrüßungsschreiben, den Abschlapgsplan sowie die ersten Abschlagszahlungen ausgezahlt.

Damit die jährliche Abrechnung möglichst genau ist, benötigen wir immer am Jahresende Ihren Zählerstand. Die Ablesung erfolgt dabei zum 31.12. Idealerweise erfolgt die Meldung online oder per Mail unter einspeisestand(at)new-netz.de.

Nachrüstung eines Speichersystems

Wenn Sie sich dazu entscheiden, nachträglich einen Batteriespeicher zu installieren, senden Sie uns mit einem einen aktualisierten E-Plan folgendes Formular zu:

Nachrüstung eines Speichersystems


Ansprechpartner

Damit einem reibungslosen Ablauf, von der Planung bis zur Ausführung, nichts im Wege steht, haben wir die Informationen und Antragsstrecken so aufgebaut um Sie bestmöglich durch die Anträge zu leiten.

Sollten darüber hinaus inhaltliche Fragen bestehen wenden Sie sich als erster Ansprechpartner für sämtliche Beratungsleistungen an Ihren Anlagenbauer.

Bei weitergehenden Fragen rund um das Thema Erzeugung/Einspeisung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Auskunft zu technischen Fragen zur Netzanschlussprüfung von Erzeugungsanlagen erhalten Sie per E-Mail netzeinspeisung(at)new-netz.de

  • Netzanschluss, Netzanmeldung 
  • Netzverträglichkeitsprüfung
  • Einspeisemanagement

Rechtlicher Hinweis

Generell ist es sinnvoll, sich mit dem aktuellen Stand der Gesetzeslage weiter zu beschäftigen. Im Rahmen der Energiewende, ändern sich die entsprechenden Gesetze. Anlagenbetreiber von Erzeugungsanlagen nach dem EEG-Gesetz sind verpflichtet, ihre Erzeugungsanlage nach der jeweils gültigen Gesetzeslage zu betreiben. Insbesondere technische Änderungen können durch Novellierungen der Gesetze gefordert werden. Sobald eine Erzeugungsanlage nicht gesetzeskonform betrieben wird, besteht kein Vergütungsanspruch.