Balkon-PV-Anlage
Kleinsterzeugungsanlagen, Balkonkraftwerke und Kleinstspeicher
Für steckerfertige PV-Anlagen, sogenannte Balkonkraftwerke, Kleinsterzeugungsanlagen und Kleinstspeicher gelten je nach Leistung und Anlagenart unterschiedliche Vorgaben zur Registrierung oder Anmeldung.
Balkonkraftwerke bis 800 VA
Balkonkraftwerke mit einer Wechselrichterleistung von maximal 800 VA und einer installierten Modulleistung von maximal 2.000 Wp müssen bei Verzicht auf Einspeisevergütung nicht gesondert bei der NEW Netz angemeldet werden.
In diesem Fall ist ausschließlich eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich. Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen:
Registrierung einer Solaranlage im Marktstammdatenregister
Das vereinfachte Verfahren ohne Installateur gilt nur innerhalb dieser Leistungsgrenzen. Eine höhere Modulleistung als 2.000 Wp oder eine Wechselrichterleistung größer 800 VA ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen.
Weitere Informationen zur VDE-AR-N 4105 finden Sie beim VDE:
Technische Anschlussregeln Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – VDE-AR-N 4105
Wann ist eine Anmeldung über das Netzportal erforderlich?
Eine Anmeldung durch einen eingetragenen Elektroinstallateur über das Netzportal der NEW Netz ist erforderlich, wenn:
die Wechselrichterleistung größer als 800 VA ist,
die Modulleistung größer als 2.000 Wp ist,
eine Einspeisevergütung gewünscht wird,
eine normale PV-Anlage größer 800 VA errichtet oder erweitert wird,
ein Speicher größer 800 VA zusammen mit einer normalen PV-Anlage größer 800 VA neu errichtet oder erweitert wird.
Kleinstspeicher bis 800 VA
Kleinstspeicher bis maximal 800 VA sind ebenfalls im Marktstammdatenregister zu registrieren.
Dies gilt sowohl für allein betriebene Kleinstspeicher bis 800 VA als auch für Kleinstspeicher bis 800 VA in Kombination mit einem Balkonkraftwerk innerhalb der oben genannten Leistungsgrenzen.
Speicher größer 800 VA
Speicher größer 800 VA sind je nach Einbausituation unterschiedlich zu behandeln:
Wird ein Speicher größer 800 VA zusammen mit einer normalen PV-Anlage größer 800 VA neu errichtet oder erweitert, ist die gesamte Anlage über einen eingetragenen Elektroinstallateur über das Netzportal der NEW Netz anzumelden.
Wird ein Speicher größer 800 VA nachträglich zu einer bestehenden PV-Anlage ergänzt, ist dieser durch einen eingetragenen Elektroinstallateur über das Speicherdatenblatt E.3 bei der NEW Netz zu melden.
Hinweis zum Datenblatt F.1.2
Das Datenblatt F.1.2 aus der VDE-AR-N 4105 wird die NEW Netz nach Ablauf der Übergangsfrist im nächsten Jahr für Kleinsterzeugungsanlagen bis 800 VA annehmen.
Bis dahin ist für die Anmeldung bzw. Registrierung der oben beschriebene Weg zu wählen.
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