Redispatch 2.0
Redispatch 2.0 ist das Regelwerk für die Netzstabilität
Redispatch bezeichnet Maßnahmen, die Netzbetreiber wie wir ergreifen, um Netzengpässe zu vermeiden und die Netzstabilität zu gewährleisten. Das Redispatch 2.0 ist ein einheitliches Regelwerk im deutschen Stromnetz, das durch das im Mai 2019 in Kraft getretene Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) eingeführt wurde. Es ersetzt die bisherigen Vorgaben zum Einspeisemanagement nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG).
Das Redisptach ist für Kunden und Einspeiser relevant
Netzengpässe: Bei Netzengpässen – also Gefährdungen oder Störungen der Netzsicherheit – greifen wir auf die Erzeugungsleistung von Stromerzeugungsanlagen zu, um den Engpass zu beseitigen. Dies kann sowohl eine Reduzierung als auch eine Erhöhung der Erzeugungsleistung bedeuten.
Finanzieller Ausgleich: Anlagenbetreiber haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für tatsächlich erfolgte Redispatch-Maßnahmen.
Neuer rechtlicher Rahmen: Das Redispatch 2.0 führt zusätzliche Pflichten für Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Direktvermarkter ein. Die konkrete Umsetzung erfolgt gemäß den Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Das EnWG stellt die rechtliche Grundlage für das Redispatch dar
Die Rahmenbedingungen des Redispatch 2.0 sind in den §§ 13, 13a und 14 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) festgelegt. Diese gelten seit dem 01. Oktober 2021.
Lesen Sie auch unsere FAQs zum Redispatch 2.0
Antworten auf die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit Redispatch 2.0 haben wir in unseren umfassenden FAQ zusammengefasst. Die FAQ-Liste gibt unter anderem eine Übersicht über die Aufgaben der Anlagenbetreiber, die Durchführung von Redispatch-Maßnahmen durch uns als Netzbetreiber sowie die entsprechenden Verfahrensweisen bei Entschädigung.
Lesen Sie weitere Informationen zum Redispatch 2.0
Unter die Regelungen des Redispatch 2.0 fallen nach aktuellem Stand alle Erzeugungs- und Speicheranlagen mit einer Leistung ab 100 kW.
Ausnahmen: Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kW sind derzeit nicht standardmäßig zur Teilnahme verpflichtet. Netzbetreiber können diese bei Bedarf jedoch ebenfalls einbeziehen.
Auswirkungen des Ausstiegs aus der Kernenergie und der Einspeisung erneuerbarer Energien auf das Stromnetz
Der geplante Ausstieg aus der Kernenergie und die vermehrte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien führen zu veränderten Lastflüssen im Stromnetz. Diese Veränderungen zwingen Netzbetreiber zunehmend dazu, Abregelungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Maßnahmen verursachen sehr hohe Kosten, die von allen Netznutzern getragen werden.
Ziel des Redispatch 2.0
Mit dem Redispatch 2.0, das planwertbasiert ablaufen soll, sollen die Maßnahmen zur Netzstabilität effizienter werden und damit die Kosten gesenkt werden.
Wesentliche Unterschiede zum bisherigen Einspeisemanagement
Engpassvorausschau:
Präventives Engpassmanagement wird bundesweit aufgebaut.
Energieversorger bestimmen den Netzzustand für einen Planungshorizont von rund 36 Stunden im Voraus und optimieren ihn bei Bedarf.
Last- und Einspeiseprognosen sind dafür notwendig.
Energetischer und bilanzieller Ausgleich:
Maßnahmen werden bilanziell und energetisch ausgeglichen.
Ziel ist es, dass den Anlagenbetreibern durch Steuerungseingriffe keine Nachteile entstehen.
Maßnahmen bei Engpässen
Kostenoptimale Behebung:
Netzbetreiber müssen erkannte Engpässe mit kostenoptimalen Maßnahmen beheben.
Hierzu greifen sie auf alle Erzeugungsanlagen und Speicher mit einer Leistung ab 100 kW zurück.
Umsetzung der Redispatch 2.0 Anforderungen
Die Umsetzung der Redispatch 2.0 Anforderungen erfordert eine branchenweite Zusammenarbeit. Die Rahmenbedingungen und Verpflichtungen für den Redispatch 2.0 Prozess werden durch die Bundesnetzagentur definiert. Diese betreffen sowohl Anlagenbetreiber als auch Netzbetreiber.
Verpflichtungen der Anlagenbetreiber
Anlagenbetreiber müssen umfassend am Redispatch 2.0 Prozess teilnehmen und verschiedene Daten bereitstellen:
Stammdaten:
Müssen auf Aufforderung des Netzbetreibers frühestens seit dem 01.07.2021 und ab dann bei Änderungen mitgeteilt werden.
Diese Daten waren bisher weder für den Anschlussprozess noch für die Abrechnung notwendig und liegen daher nicht vor.
Planungsdaten:
Erstmalige Übermittlung seit dem 29.09.2021 um 14:30 Uhr.
Danach stündlich bei Änderungen zu übermitteln.
Nichtbeanspruchbarkeitsdaten:
Müssen unverzüglich, spätestens jedoch eine Stunde nach Bekanntwerden mitgeteilt werden.
Echtzeitdaten:
Müssen seit dem 01.10.2021 um 0:00 Uhr mitgeteilt werden.
Echtzeitdaten sind innerhalb eines Zeitintervalls von maximal 60 Sekunden zu aktualisieren.
Diese Daten sind essenziell für die effiziente Umsetzung des Redispatch 2.0 und tragen dazu bei, Engpässe im Stromnetz zu vermeiden und die Netzstabilität zu gewährleisten.
Details zu den erforderlichen Daten finden Sie in der Festlegung der Bundesnetzagentur zur Informationsbereitstellung vom 23.03.2021 (Az.: BK6-20-061).
Marktrollen und Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung von Redispatch 2.0
Zur effizienten Umsetzung des Redispatch 2.0 wurden bestimmte Verantwortlichkeiten und Aufgaben jeweils bestimmten Marktrollen zugeordnet. Dies soll einen sicheren und reibungslosen Austausch von Informationen gewährleisten. Natürliche oder juristische Personen können dabei mehrere Rollen einnehmen. Für Sie als Anlagenbetreiber kommen folgende Marktrollen in Betracht:
Marktrollen für Anlagenbetreiber
Anlagenbetreiber (AB):
Der Anlagenbetreiber ist die natürliche oder juristische Person, die eine EEG-, KWK- oder Speicher-Anlage betreibt.
Er hat rechtliche Verpflichtungen und Ansprüche, die vertraglich mit dem Netzbetreiber geregelt sind.
Einsatzverantwortlicher (EIV):
Der Anlagenbetreiber ist automatisch der Einsatzverantwortliche.
Der Einsatzverantwortliche ist für die Planung und den Betrieb der Erzeugungsanlagen im Rahmen von Redispatch 2.0 verantwortlich.
Betreiber einer technischen Ressource (BTR):
Der Anlagenbetreiber ist ebenfalls automatisch der Betreiber einer technischen Ressource.
Der Betreiber einer technischen Ressource sorgt für die technische Umsetzung und den Betrieb der Anlage im Redispatch 2.0.
Abgabe von Rollen und Verantwortlichkeiten
Der Anlagenbetreiber kann die Rollen des Einsatzverantwortlichen und des Betreibers einer technischen Ressource an Dritte, wie beispielsweise ein Direktvermarktungsunternehmen, abgeben.
Die NEW Netz als Netzbetreiber kann die Rollen des EIV oder BTR nicht übernehmen.
Bitte informieren Sie uns über Ihre Marktrolle
Marktrolle: Bitte informieren Sie uns über Ihre Entscheidung hinsichtlich der Ausübung der neuen Marktrollen Einsatzverantwortlicher und Betreiber einer technischen Ressource für Ihre Anlage.
Marktpartner ID: Hierzu benötigen wir die bei der BDEW von Ihnen oder Ihrem beauftragten Dienstleister zu beantragenden Marktpartner IDs für die Rolle des Einsatzverantwortlichen und des Betreibers der technischen Ressource.
Datenblatt: Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Datenblatt und nennen uns die Marktpartner IDs der Rolle des Einsatzverantwortlichen und des Betreibers der technischen Ressource für Ihre Anlagen unter Angabe der jeweiligen TR- und SR-IDs.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Datenblatt an die E-Mail-Adresse redispatch2.0@new-netz.de.
Connect+ ist eine zentrale Plattform, die den Datenaustausch im Rahmen von Redispatch 2.0 effizienter und weniger fehleranfällig gestaltet. Durch die Einführung eines Single Point of Contact und die Aufteilung in Postverteilkonzept und Netzbetreiberkoordinationskonzept werden Prozesse vereinfacht und Kosten gesenkt. Anlagenbetreiber, die selbst die Rolle des Einsatzverantwortlichen übernehmen, müssen sicherstellen, dass sie eine Anbindung an Connect+ haben.
Vorteile von Connect+
Single Point of Contact (SPoC):
Connect+ dient als zentrale Anlaufstelle für den Datenaustausch, wodurch mehrere Schnittstellen entfallen und sowohl Kosten als auch Fehlerquellen reduziert werden.
Effizienzsteigerung:
Nur eine Schnittstelle zwischen Connect+ und dem System des jeweiligen Akteurs ist notwendig.
Datenpakete können gleichzeitig an mehrere Akteure verschickt werden, was die Handhabbarkeit des Redispatch 2.0-Prozesses erheblich vereinfacht.
Struktur der Plattform Connect+
Postverteilkonzept (PVK):
Zuständig für den Informationsaustausch zwischen Einsatzverantwortlichen und Netzbetreibern.
Notwendig für die Anbindung, falls Sie als Anlagenbetreiber keinen Dritten für die Rolle des Einsatzverantwortlichen beauftragt haben.
Netzbetreiberkoordinationskonzept (NKK):
Unterstützt die Koordination und Abstimmung unter den Netzbetreibern.
Anforderungen für Anlagenbetreiber
Anbindung an Connect+:
Sollten Sie als Anlagenbetreiber selbst die Rolle des Einsatzverantwortlichen übernehmen, ist eine Anbindung zur Plattform Connect+ erforderlich.
Weitere Informationen und Anleitungen zur Anbindung finden Sie auf der Webseite
Für detaillierte Informationen und weiterführende Ressourcen zu Redispatch 2.0 können Sie die folgenden Webseiten besuchen:
Bundesnetzagentur (BNetzA): BNetzA Redispatch 2.0
Informiert über die regulatorischen Rahmenbedingungen und aktuelle Beschlüsse.
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): BDEW Redispatch 2.0
Bietet umfassende Informationen, Leitfäden und Dokumente zum Redispatch 2.0.
Netzbetreiberkooperation Connect+: Connect+
Plattform für den zentralen Datenaustausch im Rahmen von Redispatch 2.0.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): BMWi Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
Gesetzliche Grundlagen zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus.
Diese Ressourcen bieten Ihnen umfassende Informationen und helfen Ihnen, Ihre Rolle und Pflichten im Rahmen von Redispatch 2.0 besser zu verstehen und zu erfüllen.
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