Windkraft
Netzanfrage für die Einspeisung mit einer Windkraftanlage
In den unten stehenden Punkten finden Sie alle Informationen und Dokumente, die Sie für die Netzanbindung und Inbetriebnahme von Ihrer Windkraft-Einspeiseanlage benötigen.
Windkraft
Der Anschlussnehmer oder ein beauftragter Dritter (in Vollmacht des Anschlussnehmers) stellt eine Netzanfrage in Schriftform (unterzeichneter Brief oder unterzeichnetes Fax) beim Netzbetreiber
- Anschlussbegehren in freier Form mit Mindestangaben:
- Wer ist Anlagenbetreiber evtl. Vollmacht
- Art der Anlage
- Neuerrichtung oder Erweiterung oder Repowering
- Bereits vorhandene Anschlusswirkleistung, neu zu installierende Anschlusswirkleistung - oder unser Vordruck
- Technisches Datenblatt für Erzeugungseinheit am Mittelspannungsnetz
- Technisches Datenblatt für Erzeugungsanlage am Mittelspannungsnetz
- Kopie amtl. Lageplan (Maßstab 1:1.000 mit Orts- und Straßenlage, Flurstücknummer, die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstücks, sowie die Kennzeichnung des Anlagenstandorts)
- Einheitenzertifikate für jede typspezifische Erzeugungseinheit der geplanten Erzeugungsanlage.
Information zum Datenschutz
ggf. Anforderung fehlender Unterlage
Netzverträglichkeitsprüfung in Verbindung mit Lokalisierung des technisch geeigneten und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunktes durch den Netzbetreiber.
Ergebnismitteilung an den Anschlussnehmer oder einen beauftragten Dritten (in Vollmacht des Anschlussnehmers) durch den Netzbetreiber mit Angabe der Einspeiseleistung am Verknüpfungspunkt (im Sinne des EEG). Die Zusage des Netzbetreibers gilt nur in Verbindung mit dem Planungsprojekt und beinhaltet folgende Unterlagen:
- Konkrete Angabe des ermittelten Netzverknüpfungspunktes (NVP)
- Reservierung der Netzkapazität am NVP NS-Netz: ½ Jahr / MS-Netz: 1 Jahr
- ggf. erforderlichen Netzausbau und voraussichtliche Dauer der Baumaßnahme
- Erzeugungsanlagenzertifikat i.S.v. BDEW MS Richtlinie 2008 ab der Anlagengröße 1 MVA und/oder Kabellänge 2km
- Ausfüllen Betreiberabfragebogen nach Grobplanung
- Versenden des vollständig ausgefüllten Betreiberabfragebogens und des Netzbetreiberabfragebogens (Blanko)
Versand an Anlagenbetreiber
- Erstellung Genehmigungsplanung einschl. Übergabestation (ÜST) einschl. Übergabe an Zertifizierungsstelle
- Erstellung Erzeugungsanlagenzertifikat durch Zertifizierungsstelle
- Übergabe Erzeugungsanlagenzertifikat an uns i. S. v. BDEW MS Richtlinie 2008 ab der Anlagengröße 1 MVA und/oder Kabellänge 2km
endgültige Einspeisezusage durch uns
Sie, als Anschlussnehmer, oder ein beauftragter Dritter (in Vollmacht des Anschlussnehmers) stellt eine Angebotsanfrage für einen Netzanschluss in Schriftform (unterzeichnete Angebotsanfrage) bei uns.
- Bauphase der Erzeugungsanlage
Vor Anschluß der Anlagen an das Versorgungsnetz sind folgende Unterlagen vom Anlagenbetreiber bei uns einzureichen:
- Konformitätserklärung im Sinne von BDEW MS Richtlinie 2008, Kapitel 1.4
- Finanzwirtschaftliches Datenblatt Windkraftanlage
Hier finden Sie alle Unterlagen zur Umsetzung des Einspeisemanagements
- Bestellung der technischen Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung
- Bestätigung der betriebsbereiten Montage der technischen Einrichtung für Einspeisemanagement
Zu der Bestätigung der betriebsbereiten Montage der technischen Einrichtung für das Einspeisemanagement muss die Darstellung über die Wirkweise der technischen Einrichtung für das Einspeisemanagement beigefügt sein (Schemaplan oder Kurzbeschreibung).
Der Netzparallelbetrieb darf erst nach unserer Freigabe erfolgen.
Voraussetzung:
- Eingang des Formulars "Fertigmeldung/Inbetriebssetzung der elektrischen Kundeninstallation"
- Vollständigkeit der Anlagendokumentation
- Lieferantenanmeldung (nur bei Mittelspannungsanlagen)
Fertigmeldung/Inbetriebssetzung der elektrischen Kundeninstallation
Bei der Inbetriebnahme sind die im Inbetriebsetzungsprotokoll aufgeführten Punkte zu prüfen und entsprechend zu dokumentieren:
Erstellung Erzeugungsanlagen-Konformitätserklärung
Prüfung Konformitätserklärung
Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und Strom ins Netz eingespeist wird, beginnt die netzwirtschaftliche und kaufmännische Abwicklung, d.h. die Festlegung und Auszahlung der Einspeisevergütung.