Planungshinweis

Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz

Abgesehen von Windenergieanlagen, bei denen die SDLWindV den möglichen Einsatz eines Q-U-Schutzes regelt, und bei der Einspeisung durch BHKW, gilt in unserem Netzgebiet, dass dieser Schutz zurzeit bei allen anderen Erzeugungsanlagen nicht gefordert wird. Ergibt die Netzverträglichkeitsprüfung, im Einzelfall, dass von dieser Regel abgewichen werden muss, d. h. dieser Schutz vom Betreiber der Erzeugungsanlage vorzusehen ist, wird dies in der Netzanschlusszusage von uns angegeben.

Entsprechend der technischen Richtlinie weisen wir darauf hin, dass bei Netzparallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz ein übergeordneter Entkupplungsschutz mittelspannungsseitig (U>>, U>, U<, f> und f<) grundsätzlich vorzusehen ist. Es ist somit in der Anlagenplanung ein entsprechender Schutzwandlersatz (Spannungswandler) vorzusehen. Der Einsatz von Mehrkernwandler in Verbindung mit einer möglichen mittelspannungsseitigen Abrechnungsmessung ist nicht zulässig. Der Entkupplungsschutz wirkt auf den Kuppelschalter im jeweiligen Anschlusskonzept. 

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang bei der Planung Ihrer Erzeugungs- und Anschlussanlage, dass gemäß der technischen Richtlinie für Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz am Übergabepunkt die in Kapitel 3.2.3.3 aufgeführten Schutzeinrichtungen sowie die erforderlichen Wandler, soweit bei Inbetriebnahme noch nicht vorhanden oder gefordert, nachgerüstet werden können. Es besteht eine grundsätzliche Anpassungspflicht, so dass der Planer grundsätzlich bei der Auslegung der Anschlussanlage Platzreserven zur Nachrüstung zusätzlicher Schutzgeräte und Wandler vorzusehen hat.