Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Aktuell statten wir Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) aus
Wir übernehmen den Messstellenbetrieb nach § 3 MsbG als grundzuständiger Messstellenbetreiber, sofern keine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG getroffen wird. Ortsfeste Zählpunkte statten wir gemäß § 29 MsbG mit intelligenten Messsystemen aus, soweit dies nach § 30 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist.
Wenn keine Ausstattung mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, werden Messstellen mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet.
Nach aktuellem Stand ergeben sich nach § 29 MsbG folgende Einbauverpflichtungen für das Netzgebiet der NEW Netz GmbH:
Ca. 400.000 Zähler werden auf moderne Messeinrichtungen umgebaut.
Ca. 61.000 Zähler werden auf intelligente Messsysteme umgebaut.
Derzeit verbauen wir als NEW Netz GmbH, im Rahmen des agilen Rollouts nach § 31 MsbG, intelligente Messsysteme nur bei Bezug bis 100.000 kWh ohne steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG und Einspeisung kleiner 100 kW ohne steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Wenn der Einbau eines intelligenten Messsystems technisch nicht möglich ist, wird eine moderne Messeinrichtung verbaut. Bei Wärmepumpen, Klimaanlagen, Wallboxen oder Batteriespeichern gemäß Definition § 14a EnWG (steuerbare Verbrauchseinrichtungen) verbauen wir derzeit noch keine intelligenten Messsysteme.
Zum Messstellenbetrieb nach § 3 MsbG mit intelligenten Messsystemen gehören einige Standardleistungen nach § 34 Absatz 1 MsbG sowie weitere über die Standardleistungen hinausgehende Zusatzleistungen nach § 34 Absatz 2 MsbG.
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb sowie separat bestellbare Zusatzleistungen nach § 34 Abs. 2 MsbG können unseren Preisblättern für die Entgelte des MsbG entnommen werden.
Lesen Sie den Wortlaut des MsbG nach.
Haftungsausschluss
Da trotz aller Sorgfalt die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der veröffentlichten Daten nicht garantiert werden kann, wird eine diesbezügliche Haftung der NEW Netz GmbH ausgeschlossen. Die NEW Netz GmbH behält sich das Recht vor, notwendige Änderungen vorzunehmen.
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