Das Logo der NEW Netz
Informationen für Energie-Lieferanten & gewerbliche Messstellenbetreiber

StromNZV

Lesezeit: 7 min
""

Stromnetzzugangsverordnung

Alle Informationen und Dokumente, die Sie für die StromNZV gemäß der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen benötigen und die wir als Netzbetreiber veröffentlichen müssen.

Wortlaut StromNZV

Erfahren Sie alles über Standardlastprofile, Differenzbilanzierung und Netzengpässe gemäß StromNZV

Erhalten Sie die Standardlastprofile (SLP) nach BDEW für Ihr Stromnetzgebiet

Laut § 12 Abs. 2 der StromNZV-Verordnung stellen wir Ihnen die Standardlastprofile für unser Netzgebiet zur Verfügung.

Temperaturabhängige Lastprofile (TLP) für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen:

Unser Profilkalender zeigt Ihnen die relevanten Zeiträume und Lastprofile.

Verstehen Sie unsere Regelungen zu unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen

Gemäß § 12 Abs. 2 der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNZV) veröffentlichen wir die Schalt-, Sperr- und Schwachlastzeit für unser Stromnetzgebiet.

Für Wärmepumpen dürfen wir den Strombezug bei hoher Netzbelastung oder Versorgungsengpässen unterbrechen, jedoch nicht länger als 2 Stunden am Stück oder insgesamt 6 Stunden innerhalb von 24 Stunden. Die Betriebszeit zwischen Unterbrechungen muss mindestens so lang wie die vorherige Unterbrechungszeit sein.

Sperrzeiten für Wärmepumpen (monovalent und bivalent) sind von 12:30 bis 14:00 Uhr und von 17:30 bis 19:30 Uhr, Montag bis Freitag, im Zeitraum Oktober bis April.

Für Elektroheizungen gelten Freigabestunden von jeweils 9 Stunden in der Nacht (zwischen 20:00 und 07:30 Uhr) und zwei Stunden am Tag. Die Verteilung der Freigabestunden behalten wir uns vor.

Schwachlastzeiten liegen zwischen 00:00 und 06:00 Uhr.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Differenzbilanzierung in kW

Gemäß § 12 Abs. 3 der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNZV) veröffentlichen wir die Differenzbilanzierung für unser Stromnetzgebiet.

Informieren Sie sich über Netzengpässe

Laut § 15 Abs. 4 und 5 StromNZV veröffentlichen wir Informationen über Netzengpässe in unserem Gebiet. Es kann zu zeitlich befristeten Engpässen durch Wartungsarbeiten oder Netzstörungen kommen. Auch die Einspeiseleistung angeschlossener Erzeugungsanlagen kann davon betroffen sein. Derartige Ereignisse, die zu einer Reduzierung der Einspeiseleistung angeschlossener Erzeugungsanlagen führen, werden von uns nachstehend aufgeführt.

Haftungsausschluss

Da trotz aller Sorgfalt die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der veröffentlichten Daten nicht garantiert werden kann, wird eine diesbezügliche Haftung der NEW Netz GmbH ausgeschlossen. Die NEW Netz GmbH behält sich das Recht vor, notwendige Änderungen vorzunehmen.

Weitere Angebote der NEW Netz

Ein Installateur arbeitet an dem Schalt- und Messsystem des Haushaltes

Lesen Sie alle Informationen und Dokumente des MsbG, die Sie für die Energiewirtschaft benötigen und wir als Netzbetreiber verpflichtet sind zu veröffentlichen.

Ein Mitarbeiter der NEW Netz im Messwagen der Stromnetze

Erhalten Sie alle Informationen und Dokumente, die Sie für die Stromnetzentgelte benötigen und wir als Netzbetreiber verpflichtet sind zu veröffentlichen.

Mitarbeiterin der NEW Netz berät über das Erzeugungsmanagement

Erfahren Sie alles Wissenswerte über das Erzeugungsmanagement und wie es die Qualität Ihrer Versorgung sicherstellt.