Zählerstand

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir, die NEW Netz GmbH, für die Ablesung Ihrer Messeinrichtung/en verantwortlich.

Die von Ihnen mitgeteilten Zählerstände werden an Ihren Energielieferanten übermittelt.
Bitte wählen sie nun zunächst aus, wofür Sie uns Ihren Zählerstand / Ihre Zählerstände mitteilen möchten.

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir für die Abrechnung der von Ihnen eingespeisten EEG- und/oder KWK Strommengen verantwortlich. Für die Erstellung der Jahresabrechnung mit Ihnen und dem Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen des im EEG / EWKG vorgesehenen Belastungsausgleichs benötigen wir Ihren aktuellen Zählerstand zum 31. Dezember.

Bitte geben Sie uns die Stände der Erzeugungszählung und die der Zweirichtungszähler an, wenn Sie uns auch die Vergütung der selbst verbrauchten Energie angezeigt haben.

Aufgrund der aktuellen hohen Anzahl von Zählerstandsmeldungen kommt es zu längeren Verarbeitungszeiten. Bitte geben Sie Ihre Daten nicht mehrmals an. Vielen Dank.

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Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir für die Abrechnung der von Ihnen eingespeisten KWK-Strommengen verantwortlich. Wir benötigen jeweils Ihren aktuellen Zählerstand zum 31.03. / 30.06. und 30.09. für die Erstellung der Quartalsabgrenzung im Sinne der KWKG und unter besonderer Beachtung der dortigen Definition des “üblichen Preises“.

Bitte geben Sie uns die Stände der Erzeugungszählung und die der Zweirichtungszähler am Netzanschlusspunkt an, wenn Sie uns auch die Vergütung der selbst verbrauchten in KWK erzeugten Energie nach §3a KWKG angezeigt haben.

Aufgrund der aktuellen hohen Anzahl von Zählerstandsmeldungen kommt es zu längeren Verarbeitungszeiten. Bitte geben Sie Ihre Daten nicht mehrmals an. Vielen Dank.

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Als grundzuständiger Messstellenbetreiber benötigen wir zur Übermittlung Ihrer korrekten Verbrauchswerte an Ihre/n Energielieferant/en Ihre/n aktuellen Zählerstand/Zählerstände.

Bitte beachten Sie, dass wir bei der Standangabe zwingend ein Foto Ihres Zählers benötigen, auf dem sowohl die Zählernummer als auch der Stand erkennbar sind.

Gegebenenfalls hat Sie für eine Kontrollablesung Ihrer Messeinrichtung/en der durch uns beauftragte Außendienstmitarbeiter nicht angetroffen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Zählerstände zu bestimmten Kontrollzwecken von uns selbst abgelesen werden müssen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit unserm Außendienst. Dazu können Sie die angegebene Rufnummer auf der vorgefundenen Karte nutzen.

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Als grundzuständiger Messstellenbetreiber benötigen wir zur Übermittlung Ihrer Verbrauchswerte an Ihre/n Energielieferant/en Ihre/n aktuellen Zählerstand/Zählerstände zur turnusmäßigen Jahresablesung.

Übrigens: Unsere turnusmäßige Jahresablesung hat nichts mit dem Kalenderjahr zu tun. Wir lesen einmal jährlich die Messeinrichtungen in unserem Netzgebiet ab.

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Als grundzuständiger Messstellenbetreiber umfassen unsere Aufgaben den Energietransport in den Gas- und Stromnetzen für die am Markt tätigen Energielieferanten, die Erfassung und Aufbereitung der Zählerstände und die Zuordnung der Kunden zu den jeweiligen Energielieferanten.

Für den von Ihnen gewünschten Lieferantenwechsel ist es erforderlich, dass Sie uns den/die aktuellen Zählerstand/Zählerstände Ihrer Messeinrichtung/en am Stichtag angeben. Ihre Standangabe/n leiten wir an Ihren zuständigen Energielieferanten weiter.

Für die Mitteilung Ihres Umzuges, Kündigung Ihres Vertrages wenden Sie sich bitte an Ihren Energielieferanten.

Der Energielieferant wird dann den von Ihnen zum Umzug, Kündigung angegebenen Zählerstand an uns als zuständigen Netzbetreiber übersenden.

Wenn Sie jetzt eine Benachrichtigungskarte des von uns beauftragten Außendienstmitarbeiters vorgefunden haben, wurde/n uns bisher nicht der Zählerstand / die Zählerstände von Ihrem Energielieferanten mitgeteilt. Wir benötigen nun Ihren Zählerstand / Ihre Zählerstände zwingend für die Weitergabe an Ihren Energielieferanten, damit dieser Ihre Abrechnung erstellen kann.

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