Mieterstrom

Anmeldung zur Erstellung einer Marktlokation in Ihrer Kundenanlage

In den unten stehenden Punkten finden Sie alle Informationen und Dokumente, die Sie für die Anmeldung zur Erstellung der Marktlokation Ihres Letztverbrauchers in Ihrer Kundenanlage benötigen.

Die Festlegung der Bundesnetzagentur vom 20. Dezember 2016 zur Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende / Interimsmodell (BK6-16-200) verpflichtet die Stromnetzbetreiber, ab dem 1. Oktober 2017 die Bereitstellung der erforderlichen Identifikatoren zur Ermöglichung eines Lieferantenwechsels für die innerhalb von Kundenanlagen i. S. d. § 3 Nr. 24a bzw. 24b EnWG angeschlossenen Haushaltskunden mittels eines bundeseinheitlich standardisierten Formulars sicherzustellen, welches die erforderlichen Angaben enthält.

Bitte verwenden Sie das Formular und senden uns dies an die angegebene E-Mail-Adresse.

Anmeldung Marktlokation Kundenanlagen

Bitte beachten Sie, dass die Zähleranlage den aktuellen Regeln der Technik entsprechen muss. Zur Überprüfung/Anpassung der Zähleranlage mit nachfolgender Bestätigung beauftragt der Anlagenbetreiber einen konzessionierten Elektroinstallateur.

Den erforderlichen Inbetriebsetzungsantrag finden Sie hier.

Information zum Datenschutz