Spezifikation des Einspeisemanagements
Wir spezifizieren Ihre Festlegungen zum Einspeisemanagement entsprechend dem EEG 2009, § 6, Nr. 1 sowie dem § 6 Absätze 1, 2 und 3 i.V. mit § 11 EEG 2012 entsprechend nachstehender Spezifikation sowie dem Schalt- und Aufbauplan mit Schnittstellendefinition.
Bitte beachten Sie insbesondere die Planungshinweise in der Spezifikation auch hinsichtlich der Meldung der Betriebsbereitschaft der technischen Einrichtungen zum Einspeisemanagement und zu dessen Dokumentation.
Schalt- und Aufbauplan sowie Schnittstellendefinition
Bestellung Europäischer- Funk- Rundsteuerempfänger
Bestätigung der Betriebsbereitschaft des Einspeisemanagements