Stromversorgung
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die technischen Richtlinien, die für die Stromversorgung unerlässlich sind. Diese Seite ist eine wertvolle Ressource für alle Fachpartner, die in den Bereichen Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von Kundenanlagen tätig sind. Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen zu verstehen und Ihre Projekte normgerecht umzusetzen.
Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) definieren, wie Neuanschlüsse und vorhandene Anschlüsse ans Netz angeschlossen werden
Die Technischen Anschlussbedingungen gelten für Neuanschlüsse und vorhandene Anschlüsse an unser Verteilnetz sowie für Netzanschlussänderungen. Dies umfasst:
Umbau, Erweiterung und Komponententausch
Rückbau oder Demontage einer Kundenanlage
Änderung der Netzanschlusskapazität oder des Schutzkonzepts
Für die technische Ausführung eines Netzanschlusses sowie für den umgebauten oder erweiterten Teil einer Kundenanlage gelten jeweils die zum Erstellungs- oder Umbauzeitpunkt gültigen TAB der Spannungsebene oder Leistungsklasse.
Bei der technischen Ausführung eines Netzanschlusses müssen die VDE-Bestimmungen (DIN-VDE-Normen) eingehalten werden.
Es gelten die nachstehend gelisteten VDE-Anwendungsregeln (TAR) für Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von Kundenanlagen (Bezugs- und Erzeugungsanlagen, Speicher, Mischanlagen sowie für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge), die am Netzanschlusspunkt an das öffentliche Niederspannungsnetz oder Mittelspannungsnetz der NEW Netz GmbH unmittelbar oder mittelbar angeschlossen werden.
Mit Wirkung zum 01.05.2025
Mit Wirkung zum 10.08.2026
Die an die Prozesse der NEW Netz angepassten, ausfüllbaren Formulare des Anhangs E der VDE-AR-N 4110 stehen hier zum Download zur Verfügung.
- E.1 - Antragstellung für Netzanschlüsse an das Mittelspannungsnetz
- E.2 - Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen am Mittelspannungsnetz
- E.3 - Netzanschlussplan (auch als Word-Datei)
- E.4 - Errichtungsplanung
- E.6 - Erdungsprotokoll
- E.7-1 - Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen Bezug
- E.7-2 - Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen Erzeugung
- E.8 - Datenblatt einer Erzeugungsanlage eines Speichers
- E.9 - Netzbetreiber-Abfragebogen
- E.10 - Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungseinheiten und Speicher - MS
- E.11 - Inbetriebsetzungserklärung Erzeugungsanlage - Speicher - MS
- E.16 - Erteilung der endgültigen Betriebserlaubnis
- E.17 - Erteilung der beschränkten Betriebserlaubnis
Die folgenden Dokumente, die in der TAB Mittelspannung NEW Netz teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind zusätzlich zu den in der VDE-AR-N 4110 genannten Dokumenten für die Anwendung der Technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung der NEW Netz hilfreich aber auch in Teilen operativ erforderlich.
- Netzkarte
- G.1 - Netzanschluss Angebotsanfrage NEW Netz
- G.1-2 - Netzanschluss Angebotsanfrage Ausfüllhilfe NEW Netz
- G.2 - Musterangebot zur Erstellung eines Mittelspannungsnetzanschlusses
- G.3 - Beispiele für Übersichtsschaltpläne von Kundeninstallationen mit Netzanbindung an das Mittelspannungsnetz
- G.4 - Fabrikate- und Typenliste
- G.5 - Fernwirkanbindung
- G.6 - Spezifikation: Einrichtungen zur Umsetzung des Netzsicherheitsmanagement
- G.6-1 - Bestellung eines Funkrundsteuerempfängers
- G.6-2 - Bestellung einer Fernwirkanlage
- G.6-3 - Bestätigung der betriebsbereiten Montage des Netzsicherheitsmanagements
- G.6-4 - Musterservicevertrag über die Bereitstellung einer technischen Einrichtung zur Steuerung von Erzeugungsanlagen
- G.7 - Prüfprotokoll für Übergabeschutz Mittelspannung
- G.8 - Wandlermessungen im Versorgungsgebiet der NEW Netz GmbH
- G.9 - Checkliste für E.7-1 Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen von Bezugsanlagen und E.7-2, Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen von Erzeugungs-/Einspeise-, Misch- und/oder Speicheranlagen
Für Bezugs- und Mischanlagen, Ladeeinrichtungen sowie Erzeugungsanlagen und Speicher in Niederspannung, in Mittelspannung oder unabhängig von der Spannungsebene gelten die nachstehenden gesammelten VDE-Anwendungsregeln - TAR, die bestehenden TAB und ab dem 01.01.2023 die neuen ergänzenden TAB Mittelspannung der NEW Netz:
Technische Anwendungsregel Messwesen Strom (Metering Code) (VDE-AR-N 4400)
- TAB Niederspannung 2007 Ausgabe2011
Hinweis: Wird zum unmittelbaren Anschluss einer Erzeugungs- und/oder Speicheranlage mit PAmax < 135 kW eine Mittelspannungs-Schaltanlage (Netzanschlussanlage) erforderlich, so ist diese nach der VDE-AR-N 4110 und den zu diesem Zeitpunkt gültigen TAB Mittelspannung der NEW Netz auszuführen und zu errichten.
Bitte beachten Sie das außer Kraft setzen der bestehenden TAB Mittelspannung:
Zum 01.01.2023 trat die neue TAB Mittelspannung NEW Netz vom 23.09.2022 in Kraft. Damit wurde die TAB Mittelspannung 2008 einschließlich der Ergänzungen und Hinweise der NEW Netz zum 31.12.2022 außer Kraft gesetzt.
Ausgenommen sind Bestandsanlagen, bei denen keine wesentlichen Änderungen vorgenommen wurden. Diese bleiben nach den Richtlinien gültig, die zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme galten, es sei denn, gesetzliche oder behördliche Vorgaben erfordern eine andere Vorgehensweise.
Wir spezifizieren Ihre Festlegungen zum Einspeisemanagement entsprechend dem EEG 2009, § 6, Nr. 1 sowie dem § 6 Absätze 1, 2 und 3 i.V. mit § 11 EEG 2012 entsprechend nachstehender Spezifikation sowie dem Schalt- und Aufbauplan mit Schnittstellendefinition
Bitte beachten Sie insbesondere die Planungshinweise in der Spezifikation auch hinsichtlich der Meldung der Betriebsbereitschaft der technischen Einrichtungen zum Einspeisemanagement und zu dessen Dokumentation.
- TAB Mittelspannung Erg Bedingungen Anlage 10 Spezifikation Einspeisemanagement gültig ab 01.01.2018
- Einspeisemanagement Schalt- und Aufbauplan sowie Schnittstellendefinition
- Bestellung Reduzierung-Einspeiseleistung EFR
- Bestellung Reduzierung-Einspeiseleistung FWA
- Bestaetigung betriebsbereite Montage Einspeisemanagements
- Servicevertrag Steuerung EEG-Erzeugungsanlagen
Hier finden Sie alle Verordnungen und Gesetze, die für den Bau und Betrieb von Erzeugungsanlagen relevant sind
Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) EEG im Wortlaut
Systemstabilitätsverordnung - SysStabV Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes (Systemstabilitätsverordnung - SysStabV) SysStabV im Wortlaut
Erweiterte Fassung der Systemstabilitätsverordnung - SysStabV Der mit der Energiewende verbundene steigende Anteil der volatilen erneuerbaren Energien prägt die Stromversorgung in Deutschland mittlerweile grundlegend. Statt weniger zentraler Kraftwerke speisen immer mehr dezentrale Anlagen Strom ins Netz ein. Ihre Bedeutung für die Netz- oder Systemstabilität, hier die Stabilität der Netzfrequenz, wächst dadurch.
Eine Erläuterung und Übersicht zu den betroffenen Bestandsanlagen und Nachrüstfristen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten.
- Erläuterung erweiterte Fassung der Systemstabilitätsverordnung inkl. Anlagen
- Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung
Schutzmaßnahmen für Ihre Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
In unserem Netzgebiet gilt: Der Q-U-Schutz wird aktuell nur für Windenergieanlagen durch die SDLWindV gefordert und bei Blockheizkraftwerken (BHKW) angewendet. Für alle anderen Erzeugungsanlagen ist dieser Schutz derzeit nicht erforderlich. Sollten Netzverträglichkeitsprüfungen im Einzelfall eine Abweichung von dieser Regel erfordern, wird dies in der Netzanschlusszusage explizit angegeben.
Beim Netzparallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz ist ein übergeordneter Entkupplungsschutz (U>>, U>, U<, f> und f<) vorgeschrieben. Planen Sie daher in Ihrer Anlagenplanung einen entsprechenden Spannungswandler ein. Bitte beachten Sie: Der Einsatz von Mehrkernwandlern in Verbindung mit einer möglichen mittelspannungsseitigen Abrechnungsmessung ist unzulässig. Der Entkupplungsschutz wirkt auf den Kuppelschalter im jeweiligen Anschlusskonzept.
Berücksichtigen Sie bei der Planung Ihrer Erzeugungs- und Anschlussanlage die technischen Richtlinien für Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz. Am Übergabepunkt müssen die in Kapitel 3.2.3.3 aufgeführten Schutzeinrichtungen sowie die erforderlichen Wandler vorhanden sein oder nachgerüstet werden können. Es besteht eine grundsätzliche Anpassungspflicht. Daher ist es wichtig, dass Sie bei der Auslegung der Anschlussanlage Platzreserven zur Nachrüstung zusätzlicher Schutzgeräte und Wandler vorsehen.
Die VDE-Anwendungsregeln (FNN) gelten als allgemein anerkannte Regeln der Technik und können ausschließlich über den VDE-Verlag bezogen werden
Nutzen Sie den nachfolgenden Link, um direkt zur VDE-Normensuche zu gelangen: VDE-Normensuche
Seit dem 27.04.2019 gelten folgende VDE-Anwendungsregeln (TAR) für Planung, Errichtung, Betrieb und Änderung von Kundenanlagen:
Bezugs- und Erzeugungsanlagen
Speicher
Mischanlagen
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
Diese Regeln betreffen den Anschluss an das Niederspannungs- oder Mittelspannungsnetz und sind Teil unserer technischen Anschlussbedingungen. Mit der Anwendung dieser VDE-Anwendungsregeln sichern Sie sich einen verlässlichen Standard für Planungs- und Handlungssicherheit.
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck
Diese Verordnung wurde durch die Bundesregierung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Zustimmung des Bundesrates erlassen und ist seit dem 01. November 2006 in Kraft.
Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung
Unsere Ergänzenden Bedingungen sind ebenso bindend wie die NAV selbst.
Folgende Normen sind beim Einbau des Überspannungsschutzes zu beachten
VDE 0100-443 - Wann ist Überspannungsschutz einzubauen?
VDE 0100-534 - Wie und welche Schutzmaßnahmen sind zu installieren?
Diese beiden Normen sind seit dem 01. Oktober 2016 gültig. Alle Planungen mit Planungsbeginn 01. Oktober 2016 oder später müssen die neuen Regelungen entsprechend berücksichtigen.
Wichtig: Gegenüber Bauherren besteht eine Informationspflicht seitens der Elektroplaner und Installateure.
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