Marktstammdatenregister

Informationen zur Registrierung Ihrer Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister

Die Bundesnetzagentur hat am 31.Januar 2019 das Marktstammdatenregister in Betrieb genommen.

Sämtliche Akteure des Strom- und Gasmarkts sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen zu registrieren. Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke.

Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die sonstigen Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, zum Beispiel Netzbetreiber und Strom- und Gashändler.

Sollten Sie sich bereits im bisherigen Register angemeldet haben, ist es leider unumgänglich, dass Sie Ihre Bestandsanlage erneut im Marktstammdatenregister registrieren. Im Marktstammdatenregister müssen sämtliche Bestandsanlagen neu registriert werden, auch wenn sie bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind.

Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im beigelegten Informationsblatt der Bundesnetzagentur.

Um Sie bei der Eingabe im genannten Portal zu unterstützen, werden wir Sie zeitnah über wesentliche Daten Ihrer Stromerzeugungsanlage informieren. Diese Daten beruhen auf Ihren Antragsunterlagen und bilden die Vergütungsgrundlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG).

Haben Sie grundsätzliche Fragen zur Anwendung des Portals „Marktstammdatenregister“ oder technische Probleme, so nutzen Sie einfach die auf dem Informationsblatt angegebenen Kontaktmöglichkeiten. Sie können sich hierfür an die Hotline des Marktstammdatenregisters 0228/14 33 33 wenden oder das unter www.marktstammdatenregister.de verfügbare Kontaktformular verwenden.

Bitte achten Sie bei der Registrierung auf die vom Gesetzgeber vorgegeben Fristen, siehe Informationsblatt der Bundesnetzagentur.

Rechtlicher Rahmen

Das Marktstammdatenregister ist öffentlich zugänglich. Daten von natürlichen Personen und Daten, die nach der Verordnung zum Marktstammdatenregister als vertraulich eingestuft sind, werden nicht veröffentlicht. Dies gilt beispielsweise für die exakten Standortdaten von Solaranlagen mit einer Leistung von unter 30 Kilowatt Leistung. Die Ausgestaltung des Registers ist in der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) geregelt. Die Verordnung ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten und im November 2018 novelliert worden.

Daten werden auf Plausibilität geprüft

Wichtige Daten der Anlagen und der Anlagenbetreiber unterliegen der Prüfung durch uns als den Anschlussnetzbetreiber.

Wir gleichen die Daten des Marktstammdatenregisters mit unseren eigenen Daten ab. Wenn nötig, melden wir Daten als fehlerhaft und teilen die nach unserer Kenntnis korrekten Daten mit.

Gerne ist unsere Helpline unter der Rufnummer 02451 624 6333 in der Zeit montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr für Ihre Fragen da. Sie erreichen uns auch per E-Mail.